Kann ich ein 50er als 125er versichern?
Hallo fahre momentan einen 50er Roller wollte fragen ob es möglich ist ihn als 125er zu versichern da ich ja beispielsweise Versicherungsschutz verliere wenn das Teil mal 65 oder so fährt und ich einen Unfall baue zudem würde meine schadensfreiheitsklasse sich fürs Auto auch schonmal verbessern
Ich meine währe ja eigentlich sinnvoll aus der Sicht der Versicherung da ich dann etwas mehr zahlen müsste
5 Antworten
Dann musst du erst einmal damit zum TÜV und die Betriebserlaubnis entsprechend ändern lassen
Nein , dafür wird Dir kein gescheiter Versicherungsagent jemals eine KFZ-Haftpflicht anbieten .
Kleinkraftrad bleibt Kleinkraftrad , und Leichtkraftrad bleibt Leichtkraftrad .Letztere bedürfen neben tatsächlicher Zulassungspflicht aber auch mindestens eine A1-Faherlaubnis .
Bei jeglicher Form von Täuschung oder Manipulation zur Gründung eines bestimten Kfz-Haftpflichtverhältnisses machst Du Dich regress- / und ggf. zusätzlich sogar noch Vertragsstrafgebührfähig gegenüber der Versi .
Von den ( möglichen ) strafrechtlichen Konsequenzen im Nachhgang ganz zu schweigen .
Du hast meine Antwort leider nicht richtig lesen und verstehen wollen , denn sonst hättest Du den Beispielwink mit der "Zündapp KS 50" veerstanden .
Aber ich werfe die Körner künftig auch nuch noch vor die Höhner , und nicht mehr Perlen vor die .... & tüss ...
Dazu müsstest du die ABE fälschen, was natürlich zum Verlust des Versicherungsschutzes führen würde und als Urkundenfälschung natürlich auch strafbar wäre.
NEIN.
Das geht nicht.
Zudem hat die 50-er für höhere Geschwindigkeiten keine Zulassung.
Dir könnte man dann schon mal nicht mehr Fahren ohne Versicherungsschutz vorwerfen.
Wenn du auch noch einen Führerschein A1 hast, könnte man dir auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen.
Was dann aber immer noch im Raum steht ist Fahren ohne Zulassung. In den Fahrzeugpapieren würde immer noch die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h stehen, womit diese Zulassung erlöschen würde, wenn das Teil durch Umbaumaßnahmen schneller fahren würde. Das müsstest du beim TÜV eintragen lassen, um diesem Vorwurf zu entgehen.
Nein, Leichtkrafträder sind nicht zulassungspflichtig. Aus diesem Grund wird für diese Fahrzeuge auch keine Kfz-Steuer entrichtet.
https://www.bussgeldkatalog.org/zulassungsfreie-fahrzeuge/#was_bedeutet_zulassungsfrei