Käufer auf kleinanzeigen bringt versendeten artikel persönlich zurück?
Hallo, ich habe auf kleinanzeigen einen skihelm verkauft, per vorkasse versendet. Nun hat der käufer festgestellt, dass die brillenhalterung hinten an einer seite abgebrochen ist. Heute hat er den karton persönlich vor meiner haustür abgelegt und will eine rückzahlung.
Es geht um 25€ und hab so schon mehr für den versand bezahlt.
Was tun?
2 Antworten
Erstmal ist das natürlich keine Reklamation wenn er es einfach vor die Tür gelegt hat ohne mit ihr drüber zu sprechen
Rechtlich gesehen ist er allerdings im Recht sollte dieser Mangel von dir nicht erwähnt worden sein hat er das Recht den Artikel zurückzugeben da er nicht war wie beschrieben
Das ist zwar richtig kommt natürlich ein wenig auf die rückbilder jetzt an aber wurde der Artikel als unbeschädigt verkauft ist ja rein rechtlich gesehen im Recht aber ob er es durchsetzen kann ist eine andere Frage
War tatsächlich als makellos beschrieben. Aber weiß nicht obs so war oder beim transport passiert ist.
Genausogut könnte ihn der Käufer beim Auspacken beschädigt haben.
Aber wie gesagt, die Beweislast liegt hier beim Käufer.
Sein größtes Problem ist jetzt dass er jetzt etwas hat was ja nicht sein Eigentum ist er muss sich jetzt leider mit demjenigen auseinandersetzen das Produkt einfach wegzuwerfen ist in dem Fall ja jetzt nicht mehr möglich
Aber das Leute einfach etwas vor die Tür legen habe ich auch noch nicht erlebt
Im Grunde genommen könnte der Frage schneller behaupten es sei nicht mehr vor der Tür gelegen wenn der Käufer etwas ungesichert vor die Tür legt liegt es in seinem Risiko wenn es geklaut wird
Also bleibt der helm jetzt einfach bei mir? Er schreibt: ich war eben bei Ihnen zu Hause, habe Sie aber leider nicht angetroffen. Daher habe ich Ihnen das Paket mit dem defekten Helm vor die Wohnungstür gestellt. Mit der gebrochenen Brillenhalterung und den abgerissenen Klett-Punkten am Innenfutter, ist dieser Helm leider nicht verwendbar und beim besten Willen nicht makellos, so wie in Ihrer Anzeige beschrieben. Bitte überweisen Sie mir den Kaufpreis zurück auf mein Konto.
Dann hat er doch eigentlich keine beweisgrundlage wenn es einfach nur vor die Tür gelegt hat kann die dir noch nicht einmal nachweisen dass du es auch erhalten hast
Du kannst eine rückabwicklung also ablehnen denn er kann dir eigentlich nicht beweisen dass die Beschädigung bereits vorher vorlag
Du kannst natürlich auch sagen okay du bist hier nicht 100% sicher und stimmt seine rückabwicklung zu eine Chance dich dazu zu zwingen sehe ich jedoch nicht auch wenn er im Grunde genommen sogar im Recht wäre wenn es vorher schon vorhanden war
Aber wenn du dir sogar unsicher bist und man es auf Bildern nicht erkennen kann wusste Beschädigung doch minimal sein wundert mich dass Leute gebraucht da so reagieren
Schreib ihm zurück, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Rückerstattung gibt.
Gleichzeitig setzt Du ihm eine datierte Frist von etwa 10 Tagen, innerhalb dieser Frist möge er bitte seinen Helm abholen, andernfalls würdest ihn danach entsorgen.
Fertig.
Gar nichts musst Du tun. Ein Paket vor die Tür legen ist keine Reklamation.
Das ist falsch:
Bei einem Privatverkauf ist der Käufer in der Nachweispflicht, dass der Mangel an der Kaufsache bereits vor der Übergabe an ihn vorlag.