Jobcenter verlangt das die Kündigung bestätigt wird seitens des Arbeitgebers ist das rechtes?

4 Antworten

ich wurde ... gekündigt

Kann nicht sein. Wenn, dann wurde Dir gekündigt.

fordert man mich auf Wohngeld zu beantragen.

Falls das Wohngeld höher ausfiele als Bürgergeld, ergäbe es Sinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Simone7731 
Fragesteller
 20.05.2024, 10:01

Wer aber Arbeitslos wird aus welchen Gründen auch immer , muss vorerst wieder Leistungen des Jobcenters beziehen . Und wer Bürgergeld erhält , hat keinen Anspruch auf Wohngeld . Das macht also für mich keinen Sinn , die Anforderungen des Jobcenters

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Agamemnon712  20.05.2024, 10:37
@Simone7731

Vielleicht will das Jobcenter nur eine Bestätigung darüber haben, daß kein Anspruch auf Wohngeld besteht. Sog. Negativbescheinigung.

Und wer Bürgergeld erhält , hat keinen Anspruch auf Wohngeld .

Auch das stimmt nur grundsätzlich.

Wer aber Arbeitslos wird aus welchen Gründen auch immer , muss vorerst wieder Leistungen des Jobcenters beziehen .

Das ist nicht korrekt.

Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, wäre entsprechender Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Bürgergeld vorrangig.

Vorausgesetzt natürlich, daß entsprechender Anspruch besteht.

Vielleicht hast Du ja noch anderes Einkommen, welches nur aufstockendes Bürgergeld begründete. Auch das würde einen Antrag auf Wohngeld ggf. rechtfertigen.

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Singvogelnest  25.05.2024, 15:39
@Simone7731

Niemand muss Leistungen des Jobcenters beziehen, siehe dazu auch meine Antwort. Wohngeld ist zu beantragen!

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So ganz nachvollziehen kann ich das gerade auch nicht. Wenn du vom Arbeitgeber eine schriftlose Kündigung erhalten hast, dann IST das schließlich die Bestätigung. Allerdings muss ich sagen, würde ich da garkeine Welle drum machen. lass dir einfach formlos von deinem Ex-Arbeitgeber noch mal eine Bestätigung schreiben.

lg, Nicki

Du solltest dich in dieser Angelegenheit einmal persönlich mit deinem für dich zuständigen Sachbearbeiter/in in Verbindung setzen und den aktuellen Sachverhalt vor Ort abklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich können die das verlangen. Vorrangig sind andere Leistungen zu beantragen. Was glaubst du denn, was das Jobcenter ist?

dann fordert man mich auf Wohngeld zu beantragen.
kann ich dem widersprechen?

Nein.