Jobcenter verlangt das die Kündigung bestätigt wird seitens des Arbeitgebers ist das rechtes?
Guten Abend
kurz und knapp ich wurde in der Probezeit seitens des Arbeitgebers ohne Angabe von Gründen gekündigt .
die Kündigung schickte ich also dem Jobcenter .
Jetzt werde ich tatsächlich aufgefordert mir das bestätigen zu lassen .
was soll das ?
Die Kündigung ist bereits schriftlich . Also warum noch extra Bestätigen ?
Mir kommt es so vor , als mache sich das Jobcenter lustig . Wer kommt auf sowas ?
dann fordert man mich auf Wohngeld zu beantragen.
kann ich dem widersprechen? Wer vom Jobcenter Leistungen bezieht , hat logischerweise keinen Anspruch auf Wohngeld ect .
Soll ich dies nochmal schriftlich schicken ?
4 Antworten
ich wurde ... gekündigt
Kann nicht sein. Wenn, dann wurde Dir gekündigt.
fordert man mich auf Wohngeld zu beantragen.
Falls das Wohngeld höher ausfiele als Bürgergeld, ergäbe es Sinn.
Vielleicht will das Jobcenter nur eine Bestätigung darüber haben, daß kein Anspruch auf Wohngeld besteht. Sog. Negativbescheinigung.
Und wer Bürgergeld erhält , hat keinen Anspruch auf Wohngeld .
Auch das stimmt nur grundsätzlich.
Wer aber Arbeitslos wird aus welchen Gründen auch immer , muss vorerst wieder Leistungen des Jobcenters beziehen .
Das ist nicht korrekt.
Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, wäre entsprechender Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Bürgergeld vorrangig.
Vorausgesetzt natürlich, daß entsprechender Anspruch besteht.
Vielleicht hast Du ja noch anderes Einkommen, welches nur aufstockendes Bürgergeld begründete. Auch das würde einen Antrag auf Wohngeld ggf. rechtfertigen.
Niemand muss Leistungen des Jobcenters beziehen, siehe dazu auch meine Antwort. Wohngeld ist zu beantragen!
So ganz nachvollziehen kann ich das gerade auch nicht. Wenn du vom Arbeitgeber eine schriftlose Kündigung erhalten hast, dann IST das schließlich die Bestätigung. Allerdings muss ich sagen, würde ich da garkeine Welle drum machen. lass dir einfach formlos von deinem Ex-Arbeitgeber noch mal eine Bestätigung schreiben.
lg, Nicki
Du solltest dich in dieser Angelegenheit einmal persönlich mit deinem für dich zuständigen Sachbearbeiter/in in Verbindung setzen und den aktuellen Sachverhalt vor Ort abklären.
Natürlich können die das verlangen. Vorrangig sind andere Leistungen zu beantragen. Was glaubst du denn, was das Jobcenter ist?
dann fordert man mich auf Wohngeld zu beantragen.
kann ich dem widersprechen?
Nein.
Wer aber Arbeitslos wird aus welchen Gründen auch immer , muss vorerst wieder Leistungen des Jobcenters beziehen . Und wer Bürgergeld erhält , hat keinen Anspruch auf Wohngeld . Das macht also für mich keinen Sinn , die Anforderungen des Jobcenters