Jobcenter Arbeitsvermittlung nach Arbeitsunfähigkeit?
Was kommt auf einen zu , wenn vom ärztlichen Dienst eine Arbeitsunfähigkeit von einem halben Jahr festgestellt wurde und dann der Tag eintritt , wo diese Arbeitsunfähigkeit endet ?
Es erwarten mich Anrufe und Einladungen vom Jobcenter / von meinem Sachbearbeiter.
Geklärt wurde durch den ärztlichen Dienst , dass ich kaum körperliche Arbeit leisten und schon gar nicht Arbeit leisten kann , die gegen meine Erkrankungen spricht. Z.B. wäre Werkstatt aufgrund Staubbelastung / Giftstoffen bereits ausgeschlossen , zumutbar wären allerdings Bürojobs.
Ich habe überhaupt keinen Plan , was das Jobcenter mir aufzwingen wird und schon gar keinen Plan davon , was ich machen will.
Ich bin noch relativ jung und direkt arbeiten kann ich mir nicht vorstellen.
Gibt es nicht Maßnahmen , Seminare , Weiterbildungen , Fortbildungen , Kurse oder max. kleine Teilzeitjobs , die mein Sachbearbeiter mir vorschlagen könnte ?
Oder reicht es aus , sich selbst zu bewerben und auf Absagen / Zusagen zu warten ? ( Dies würde ja schon einen Teil der Mitwirkungspflicht erfüllen , somit habe ich mich doch bemüht... )
Schulabschlüsse wie den Realschulabschluss und das Fachabitur mit einer schulischen Ausbildung habe ich bereits erfolgreich abgeschlossen , jedoch konnte ich mir nie vorstellen , in diesem Bereich zu arbeiten.
Dann fing ich eine andere Ausbildung an , musste diese aber aus gesundheitlichen Gründen dringend abbrechen.
1 Antwort
Grundsätzlich wird versucht, Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, und vor Ablauf der sechs Monate sollte eine erneute Begutachtung erfolgen.
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Sonst hätten die mich ja nicht freigestellt.
Haben sie nicht, da sie es gar nicht können.
Der ärztliche Dienst stellt den Grad der Erwerbsminderung und dessen Dauer fest.
Mehr nicht.
Die Frage ist : Was passiert danach ? Werde ich zum Arbeiten gezwungen ?
Niemand wird zum Arbeiten "gezwungen" :D
Grundsätzlich wird versucht, Deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, und vor Ablauf der sechs Monate sollte eine erneute Begutachtung erfolgen.
Der Rest hängt vom Gutachten des ärztlichen Dienstes ab.
Damit bin ich raus.
Naja , wenn mir vorgeschlagene Arbeit nicht gefällt und ich die nicht annehme , dann gibt es keine Leistungen ! Also hat es schon was mit "Zwang" zu tun. Nennen wir es "legale Erpressung".
Wenn mir mein Sachbearbeiter sagt , eine Arbeit als Elektriker ist zumutbar für Sie , wir haben was hier gefunden bei Firma XY ab dem Datum X und ich sage : Ich bin dafür nicht gemacht , kann / will das nicht ! , dann werden mir Leistungen gekürzt.
Mein Hausarzt stellte mir auch einen handschriftlichen Attest Anfang des Jahres aus , wo drin steht , dass ich Beschwerden habe und dass ich in Behandlung bei Fachärzten bin. Diesen Attest zeigte ich auch dem ärztlichen Dienst vom Jobcenter. Jetzt ist es allerdings so , dass kein Facharzt etwas feststellen konnte. Bräuchte ich zur Sicherheit ein neues Schriftstück , wo drin steht , dass ich immer noch in fachärztlicher Behandlung bin ? Denn erstens dauert es lange , bis man Termine bei diesen Ärzten bekommt und zweitens habe ich ja auch Symptome , die mich bzgl. Arbeit einschränken. Ich müsste noch sehr viele dieser Ärzte abklappern , um zu einem Ergebnis zu kommen. Der ärztliche Dienst nahm das Schriftstück meines Hausarztes und weitere Befunde ernst. Sonst hätten die mich ja nicht freigestellt.