Ist die Einstellung des Wohngeldes ohne Einstellungsbescheid normal?

1 Antwort

Erfolgt im Normalfall nur dann, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist und man nicht rechtzeitig vorher einen Antrag auf Weiterzahlung gestellt hat.

Oder man wurde vorher schriftlich zur Mitwirkung aufgefordert und ist dieser nicht nachgekommen, dann wäre eine vorläufige Einstellungen der Zahlungen ggf.auch möglich.