Ist das Hausfriedensbruch und wenn ja was würde es für eine Strafe für mich geben?


18.05.2024, 18:57

Aso was ich noch vergessen hab zu sagen von meiner Freundin der Onkel Wohn in dem Haus bringt das was zur Sache?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist das Hausfriedensbruch

Ja. Es handelt sich um befriedetes Besitztum (vgl. Fischer StGB Rn. 8), in das ihr durch die Öffnung der Tür eindringt. Ob das Türschloss funktioniert oder nicht ist egal, die Abgrenzung durch eine Tür ist bereits ausreichend (vgl. OLG Frankfurt NJW 06, 1746 m. w. N.).

was würde es für eine Strafe für mich geben?

Da du noch nicht strafmündig bist, würde allenfalls eine Mitteilung ans Jugendamt erfolgen. Zumal Hausfriedensbruch sowieso ein Antragsdelikt ist, d. h. ohne das Explizite Verlangen des Grundstückseigentümers, kräht hier erst einmal kein Hahn nach.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

EifNiemand 
Fragesteller
 18.05.2024, 18:59

Danke für deine ausführliche Antwort ich hab noch etwas in meiner Frage vergessen (hab es jtz aber hinzugefügt) verändert das die Lage?

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ruhrgur  18.05.2024, 19:01
@EifNiemand

Der Onkel wird sicherlich nicht das Dach bewohnen, insofern ist das hier irrelevant. Aber wie gesagt: Auch wenn ich dir von so einem Verhalten dringlichst abraten würde, ist realistisch nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, selbst wenn du strafmündig wärest.

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Ja, es ist Hausfriedensbruch. Da ist etwas ummauert und hinein geht es nur durch eine Tür. Damit hat der Besitzer klar gemacht, dass er nicht will, dass jeder hineingehen kann, wie er will. Unerheblich ist, ob die Tür geschlossen ist. Es reicht, dass sie da ist.

Du kannst derzeit aber noch nicht bestraft werden, da du noch nicht 14 bist. Du hast noch diese Narrenfreiheit.

Der Onkel kann euch ggf. in das Haus lassen. Ob er Zutritt zum Dach hat, weiss ich nicht. Das kann der Hausbesitzer so oder anders regeln. Allgemein hat ein Mieter zu Teilen des Hauses, die er nicht gemietet hat, nur soviel Zugang, wie er braucht, um zu seiner Mietsache zu gelangen. Zu anderen müsste er per Mietvertrag oder Vermietererlaubnis erst Zugang erlangen.

Dass Jugendliche sich gern auf Hochhausdächern herumtreiben, ist altbekannt. Schon In Christiane F. wurden denkwürdige Szenen von romantischen Raucherabenden auf dem Dach gedreht.

(W/13)

Dann kannst du nicht bestraft werden. Was aber nicht bedeutet, dass du dir alles erlauben kannst.