Handyverkauf bei EBay-Kleinanzeigen?

Rubezahl2000  29.01.2023, 21:10

Die wichtigste Info fehlt: Wie wurde bezahlt?
Paypal? Mit Käuferschutz?

Hahamml 
Fragesteller
 29.01.2023, 21:50

Ja Paypal mit Käuferschutz

5 Antworten

Hallo Hahammel,

zuerst einmal darfst du PayPal gar nicht nutzen, da du minderjährig bist.

Zweitens ist dein lustiger Satz kein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung. Somit musst du 2 Jahre lang gewährleisten, dass das Handy funktioniert. Der Käufer könnte jetzt sogar von dir Reparatur oder Ersatz verlangen und würde im Streitfall von jedem Gericht der Welt Recht bekommen, anschließend darfst du dann tausende € Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.

Drittens ist es vollkommen egal, wie der Käufer bezahlt hat. Er hat ein defektes Gerät vorliegen. Dein anderer lustiger Satz, dass das Gerät gut läuft, heißt nicht, dass der Käufer ein defektes Gerät einfach so von dir hinnehmen muss. Ob das stimmt oder nicht ist egal, da du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast. Also selbst, wenn der Lautsprecher erst beim Käufer kaputt gegangen ist, musst du ihm das ersetzen/reparieren.

Viertens kann der Käufer über PayPal einen Käuferschutzfall eröffnen und somit von PayPal das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgezahlt bekommen. Diesem Vorgang hast du schließlich freiwillig zugestimmt, als du PayPal als Zahlungsoption angeboten hast.

Zusammengefasst: du kannst froh sein, wenn der Käufer den Kauf nur Rückabwickeln will und seine ihm zustehenden Rechte in diesem Fall nicht kennt und von dir ein Ersatzgerät verlangt. Würdest du ihm keins liefern, dann könnte er woanders eins kaufen und den höheren Preis von dir in Form von Schadenersatz einklagen.

Du solltest dir das Gerät von ihm zurückschicken lassen und das Geld zurückzahlen. Die Versandkosten zahlt du natürlich für den Versand.

Ein Tipp am Ende: Lass' die Finger von Dingen, von denen du nichts verstehst und die du auch gar nicht erst tun darfst. Du hast illegal gehandelt und könntest damit dir und deinen Eltern tausende von € als Ärger einhandeln. Eine Sperrung des PayPal-Kontos kann auch vorgenommen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
jourjour  17.02.2023, 16:36

Gewährleistung bei Gebrauchtwaren beträgt nach meiner Kenntnis ein Jahr. Ansonsten stimme ich den Ausführungen zu. Allerdings besteht bei Privatverkäufen gebrauchter Sachen eine Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss nachweisen, dass der Lautsprecherdefekt schon beim Verkäufer vorhanden war. Dies dürfte wiederum für den Käufer schwierig sein. Der Hinweis auf die Bilder ist ja schön und gut, jedoch kann ein Lautsprecherdefekt nicht gesehen werden. Kurzum, mein Rat wäre auch, das Teil gegen Erstattung des Kaufpreises plus Portokosten zurückzunehmen.

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Emaha  17.02.2023, 19:31
@jourjour

Im Grundsatz ein richtiger Gedanke, allerdings ein eingebürgerter Irrtum. :) Auch bei Gebrauchtartikeln besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährleistung für 2 Jahre. Im B2C Bereich dürfen Händler diese auf 1 Jahr verkürzen, müssen aber nicht. Genauso gilt dann auch bei Privatverkäufen ein Zeitraum von 2 Jahren. Allerdings darf hier die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Geschieht das nicht, dann gelten 2 Jahre, selbst bei gebrauchten Produkten von Privat zu Privat.

Das mit der Beweislastumkehr ist natürlich richtig. Wer behauptet, der muss beweisen. Ist für Käufer in so einer Situation meist schwierig, aber nicht unmöglich. Ich persönlich öffne z.B. gekaufte Gebrauchtartikel immer unter Zeugenaufsicht, für den Fall der Fälle.

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jourjour  17.03.2023, 14:22
@Emaha

Upps, mit den zwei Jahren bei Privatverkauf ja da haben Sie natürlich Recht! Sorry! Aber einen "kompletten" Ausschluss der Gewährleitung, den gibt es so nicht. Und ein Öffnen im Beisein von Zeugen ist empfehlenswert, handhabe ich auch so. Allerdings kann der Verkäufer ebenfalls mit Zeugen behaupten, dass alles in Ordnung war. Bei Elektrogeräten wird es immer schwierig mit dem Beweis für den Käufer - Stichwort: Alterserscheinigung usw.

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Wenn der kaputt ist und du davon nichts schriebst dann nützt dein Satz überhaupt nichts.

demzufolge: er soll das Gerät zurück schicken und du kontrollierst und schickst diesen dann das Geld zurück.

Hahamml 
Fragesteller
 29.01.2023, 21:12

Hier ist meine Beschreibung : Hallo, ich verkaufe mein IPhone 11 in der Farbe rot.

Zum Handy: Das Handy besitzt ein Speicherplatz von 64gb. Die Akku Kapazität beträgt 83%. Das Handy läuft gut und kann auch vor Ort getestet werden. Wie man auf den Bildern sehen kann besitzt es leichte Kratzer auf dem Display die aber bei der Verwendung nicht zu sehen sind. Mit dem Handy kommt noch ein Ladekabel und eine Handyhülle dazu. Den Zustand des Handys trotz Beschreibung bitte den Bildern Entnehmen. 250€ ist mein Festpreis!!! Da Privatverkauf nehme ich keine Gewährleistung in frage und nehme das Handy nach dem Kauf auch nicht mehr zurück. Bei Fragen einfach melden….. Ich schrieb ja das Das Handy gut laufen würde!!

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JA laut EBAY Regeln ( ruf mal die Kundenberater an bei ebay klein Anzeigen Zb.)

Wenn was nicht OK ist musst du zürück haben,,akzeptieren .

Versand zahlt aber er,,,du mustt das voll zürück bezahlen.Bin bei ebay.de auch Seit 10 Jahre ein Registrierte Verkäufer.

Du solltest deine Artikel beschreibungen ganz genau und vollkorrekt geben, glaube du hast schlechte Karten trotz alle dem, ruf den an,, nach mei.meinung er hat Recht.

Ein Handy wird nie zu schnell wegen Lieferung usw.schnell den Tastatur oder Regler kaputt gehen,,das weisst jeder...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bezahlung über Paypal => Da hast du 2 Fehler begangen:

1.) Paypal schützt die Käufer, aber nicht die Verkäufer. Wenn der Käufer bei Paypal einen Käuferschutz-Antrag stellt, wird dir das Geld sehr wahrscheinlich wieder abgezogen. Paypal entscheidet fast immer zugunsten des Käufers.

2.) Du bist minderjährig und darfst Paypal überhaupt nicht benutzen. Rechne mit Sperrung, denn es ist unrechtmäßig, wenn Minderjährige Paypal benutzen.