Handwerker Auftragsbestätigung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Mit der Annahme des Angebots ist zwischen dir und dem Handwerker ein Werksvertrag zustande gekommen, in dem Leistungen und Kosten detailliert beschrieben sind.

Du schreibst:

Ich denke es klingt für einige absurd wahrscheinlich, trotzdem wäre ich über ernst gemeinte Antworten froh.

Gut zu wissen: "Fragen ist besser als zahlen"

Weshalb du dir in diesem Fall keine Sorgen machen musst, ist schnell erklärt.

Die Grundvoraussetzung für einen Vertrag sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

  • Handwerker: "Ja. Ich will dir ein Angebot machen"!
  • Kunde: "Ja. Ich will dein Angebot annehmen"!

Wenn bedei "Ja" gesagt haben ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen.

Fazit:

Ein Vertrag kann natürlich kein Angebot sein, dass der Kunde annehmen oder ausschlagen kann.

Tipp:

In einem Werkvertrag wird u.a. auch die Fertigstellung vereinbart. Kaum vorstellbar, wie ein Handwerker verschiedene Aufträge in derselben Arbeitszeit abwickeln will.

Tipp:

Erfahrungsgemäß haben Werkverträge eine Auftragsnummer unter der die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geführt wird.

Im Bezug auf deine Frage würdest du also mit den zu viel geschickten E-Mails aber immer nur einen Auftrag bestätigen. Nämlich den mit der Auftragsnummer: X-Y-Z .

Das gilt auch für verschiedene Gewerke mit gleicher Beschaffenheit.

Angenommen du möchtest deine Wohnungstüren lackieren lassen.

Dann würde das Angebot in etwa so aussehen:

  • Leistungsbeschreibung: Zimmertür/Zarge lackieren
  • Anzahl: 5
  • Einzelpreis: 80,- EUR
  • Gesamtpreis: 400,- EUR

Wäre hier lediglich von 1 Tür-Lackierung die Rede gewesen, hätte der Auftrag für weitere Türen nachverhandelt neu erteilt werden müssen.

Wie bereits erwähnt würdest du auch hier immer wieder nur den Auftrag für die erste Tür bestätigen.

Meine persönliche Meinung ist:

Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Unternehmer sich an deinem Fehler bereichern will.

Du musst nicht. Aber aus Höflichkeit könntest du anrufen und das Versehen kurz erklären.

Obwohl die Buchhaltung die Sache wahrscheinlich schon richtig gestellt hat, kann eine kurze Kontaktaufnahme für die Vertragspartnerschaft nur förderlich sein.

Vertrag kommt von Vertrauen!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein natürlich nicht da geht es ja immer um die selbe Arbeit in dem Auftrag.