Haben die Polizisten Beweise dafür dass ich am Handy war?

4 Antworten

In dem Fall heißt es Aussage gegen Aussage! Die Zeugenaussage der vom Polizisten ist der Beweis, du kannst es natürlich abstreiten und vor Gericht gehen (wird halt teuer und zeitaufwändig für dich) Plus du hast ja die Tat begangen und deine Version wird nicht glaubwürdig rüberkommen. Würde dir also nichts bringen es abzustreiten, nicht böse gemeint aber das soll dir am besten eine Lehre sein.

Hallo kai53,

wenn du es hart auf hart ankommen lassen willst, geht die Geschichte vor Gericht.

Wenn die Beamten keine Bildmaterialien als Beweis vorlegen können, dann steht es immer noch Aussage gegen Aussage. Wem wird dann eher geglaubt? Dir oder dem Beamten?

Das ist es nicht wert. Lass gut sein. Gerade, wenn du es auch noch wirklich gemacht hast.

emesvau

Woher ich das weiß:Hobby – Motorradfahrer (Suzuki GSX-R 750 K1)

emib5  27.04.2021, 13:17

Aussage gegen Aussagen in dem Sinne gibt es hier nicht. Das ist schließlich kein Zivilprozess.

Da gibt es auf der einen Seite die Aussage eines Zeugen, der als solcher grundsätzlich dazu verpflichtet ist die Wahrheit zu sagen.

Und für den eine Lüge auch dienstrechtliche Konsequenzen hätte.

Auf der anderen Seite haben wir einen Beschuldigten, der Lügen darf, bis sich die Balken biegen.

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Die brauchen keine Beweise.


emesvau  27.04.2021, 13:11

Die Aussage des Beamten ist ein Beweis.

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Insalata2173  27.04.2021, 13:14

Wenn er an der rioten Ampel mal kurz sein Handy in die Hand nimmt, ist das noch keine Straftat. Die Uhrzeit wurde festgehalten und dann wäe zu erkennen, ob genau da ein Gespräch getätigt wurde. Er kann auch mal beim ADAC nachfragen. Wenn er selbst nicht Mitglied ist, wird er vielleicht jemanden haben, der dort Mitglied ist. Sonst geben die keine Auskunft

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NinjaKeks01  27.04.2021, 13:19
@Insalata2173

Doch, ist es. Jedenfalls wenn der Motor an war. Da aber viele die Start/Stopp-Automatik deaktivieren oder keien haben, ist es am wahrscheinlichsten.

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emib5  27.04.2021, 13:21
@Insalata2173

Man muss kein Gespräch getätigt haben. Jegliche Nutzung des Geräts (auch das Ablesen der Uhrzeit) ist verboten, wenn es dazu in die Hand genommen werden muss. §23 StVO

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emib5  27.04.2021, 13:23
@NinjaKeks01

Auch das Abschalten des Motors durch die Start-Stop-Automatik reicht nicht.

§23 StVO (1b) ...Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. ...

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Havenari  27.04.2021, 13:24
@Insalata2173

Eine Straftat nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit. Auch wenn der FS nur eine Fliege mit dem Fon erschlagen wollte.

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Von Experte tinalisatina bestätigt

Der Beweis der Polizei ist die Zeugenaussage der Zivilpolizisten.

Du kannst den Tatvorwurf natürlich gerne abstreiten, dann geht es vor Gericht und wird nur noch teurer für Dich. Denn glauben wird man Dir Deine Version nicht.

Warum auch, schließlich bist Du ja auch schuldig.