Habe ich mich heute im Supermarkt strafbar gemacht!?
Ich war vorhin mit einer Freundin aus meiner Schule bei EDEKA einkaufen. Wir hatten dann an diesen Tiefkühl-Schränken (die aber so sind wie ein Kühlschrank, also mit einer Glastür zum aufmachen) nach Sachen gesucht die für den Airfryer geeignet sind. Dafür haben wir immer die Packungen rum drehen müssen um die Rückseite zu lesen. Dabei ist uns dann versehentlich so eine 5er Packung "Bratrolle" runtergerutscht, und die Packung ist an der Kante der Tiefkühltruhe aufgeschlagen, sodass von den 5 Würsten 3 Stück rausgeflogen sind und am Boden lagen. Wir haben die dann wieder in die Packung getan und wieder rein gestellt. Man sieht das jetzt nicht, aber wenn sich der nächste die Packung nimmt werden vermutlich alle 5 Würste raus fliegen, weil die Packung ja jetzt an der Seite offen ist.
Jedenfalls mussten wir jetzt gerade zuhause total über diese Sache lachen, auch darüber wie wir uns vorstellen wie dem nächsten jetzt die Würste überall hin fliegen. Mein Vater hat das aber dadurch mitbekommen und hat total rum geschrien weil er meinte dass das Sachbeschädigung war und wir morgen vielleicht die Polizei an der Tür stehen haben. Kann das wirklich sein oder ist das Blödsinn??? Weil das kann doch jedem mal passieren. Hätten wir die Packung danach bezahlen müssen???!!!???!!!
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5 Antworten
Es wäre besser gewesen, wenn ihr das Verkaufspersonal darüber informiert hättet, dann wäre die defekte Packung entsorgt worden.
Sowas kann schließlich immer mal passieren und das ist kein Weltuntergang.
Das passiert ständig im Supermarkt. Und da wird sicher keine Polizei vor der Tür stehen weil der Wert der Würstchen deutlich zu gering ist.
- Der Supermarkt weiß doch gar nicht das ihr das wart also wie soll der dann die Polizei zu euch schicken.
- Wenn dann wird höchstens eine Strafanzeige geschickt (und nicht die Polizei zu euch die euch abholt). Aber nochmal auch das passiert nicht. Weil auch sollte es es eine Kameraüberwachung geben ist es viel zu aufwendig diese anzuschauen und dann rauszufinden wer das war. Weil der Wert der Ware ist vermutlich unter 5€.
Was ihr machen könntet wo sich ein Supermarkt generell freut ist die Packung zu einem Mitarbeiter bringen und sagen das ihr die so im Regal gefunden habt.
ICH würde euch die abnehmen sie abschreiben und fertig.
Kommt aber auf die Mitarbeiter an. Viele sind da einfach uninteressiert und fragen dann was soll ich damit machen was dann Quatsch ist. (Ist dann der gleiche Effekt wie wenn ihrs drin lasst).
Manche sind einfach schon dauergenervt (vorallem von Kiddies ;-)) und beschuldigen euch direkt das kaputt gemacht zu haben.
Also wenn ihr wisst die haben nette interessierte Mitarbeiter gebt es denen ab. Ich finde das immer besser wenn offene Ware nicht im Regal bleibt.
Wenn ihr Wisst die Mitarbeiter sind Deppen oder uninteressiert dann lasst es.
An deinem Pa. Da passiert GAR NICHTS.
Solange etwas nicht absichtlich war und ihr direkt in den Laden geht und die Packungen aufreißt um andere zu "Pranken" ist alles ok.
Ja, aber nur wenn der Supermarkt ne Kama hat. Und wenn die Mitarbeiter überhaupt bemerken das das ein Kunde war.
Normalerweise ist das viel zu umständlich Kamas auszuwerten. Und für 2;50 lohnt das 0.
Im Prinzip habt Ihr die Packung beschädigt und müßtet den Schaden ersetzen. Praktisch sind die Läden kulant, wenn es ein Versehen war. Ich hätte den nächsten Mitarbeiter angesprochen, oder, falls wirklich keiner greifbar wäre, die Packung so in den Gefrierschrank gestellt, dass direkt sichtbar ist, dass sie kaputt ist. Dann muß sich nicht der Nächste damit rumärgern und irgendwann sieht es jemand vom Laden und nimmt sie raus.
Sinnvoll wäre es gewesen dem Personal im Laden Bescheid zu geben…
Strafbar nicht, aber theoretisch habt ihr fahrlässig einen Schaden verursacht und das Geschäft könnte erwarten, dass ihr die Packung kauft oder für eine neue Verpackung zahlt. Sowas findet in der Realität natürlich nicht statt, da man den Kunden freundlich gesonnen ist.
Auf der Kama, sieht man wer es war und dann müssen die Eltern haften und Kinder ab 14 jährigen.