Grundgesetz Fachsprache?
Ich muss eine Aufgabe in GRW (so ähnlich wie Politik) erledigen und mich dabei auf das Grundgesetzt beziehen.
Es gibt je „Kapitel“ einzelne Paragrafen. Ich weiß aber nicht wie diese „Kapitel“ fachsprachlich korrekt heißen. Kann mir da jemand helfen.
Hier auf dem Foto sind die Paragrafen grün und ich würde gerne die Bezeichnung von dem roten wissen:
Stimmt das überhaupt, dass das grüne die Paragrafen sind? Ich kenne mich eigentlich gar nicht aus
2 Antworten
Das Grundgesetz ist kein Gesetz sondern die Verfassung von Deutschland. Deshalb gibt es auch keine § Paragrafen im GG sondern nur Artikel.
Der erste und wichtigste Teil sind die Grundrechte. Sicher bin ich nicht aber ich würde das Rote als Teil bezeichnen.
Generell gibt es dazu aber keine Abgrenzung. Die Grundrechte sind einfach die Artikel 1-19. Also Teil ist wohl ok offizielle Namen gibt es aber nicht.
Ganz wichtig ist aber im GG NIE von Paragrafen zu sprechen. Da steht nicht ohne Grund Art. für Artikel.
Die Klammern (1) sind übrigens Absätze.
Danke! :) Um darauf genauer zurückzukommen, wenn das Gesetz selbst nichts dort schreibt, sondern nur "I." und so weiter, und man eine "amtliche" Bezeichnung will, dann darf man auch mal zu dem Ergebnis kommen, dass es keine amtliche Bezeichnung gibt. Oder auch Titel würde ich dann ebenfalls gut finden. "Absatz" ist ja im Prinzip auch nur so ein Wort wie "und" und "oder", das man halt allgemeinsprachlich voraussetzt.
Allerdings spricht das Grundgesetz tatsächlich selbst von Abschnitten, wenn es auf seine Abschnitte Bezug nimmt. Aber selbst dann würde ich es nicht sooo zwingend als "amtlich" bezeichnen, und "Titel" wäre immer noch schick. Wer Lust hat, kann sich das selbst anschauen. Einfach auf die Seite gehen, da ist der gesamte Text, und dann nach "Abschnitt" suchen, dann findet man die Stellen, an denen das Grundgesetz selbst darauf Bezug nimmt: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Das sind Artikel.
Danke schön. Das ist sehr hilfreich