Gründe mit Kind 200km wegzuziehen?
Hallo
Ich möchte mit meiner Tochter, 6 Jahre, 200km weit wegziehen. Der Vater ist auf Teilzeit und möchte es verhindern.
Ich habe an dem neuen Standort die Unterstützung meiner Eltern. Reicht das als Begründung oder auf welcher Basis wird ein Gericht entscheiden? Oder reicht es aus, wenn meine Tochter aussagt, dass sie mit möchte?
Für meinen Job muss ich leider immer noch 1 bis 2 Mal in die alte Stadt fahren.
8 Antworten
Reicht das als Begründung oder auf welcher Basis wird ein Gericht entscheiden?
Auf Basis zum Wohle des Kindes. Das sehe ich angesichts deiner langen Fragenhistorie hier definitiv beim Vater:
Ich habe leider meine Tochter während der Schwangerschaft mit einer Abtreibungstablette gefährdet
Ich habe auf einem Formular die Unterschrift gefälscht und abgegeben.
Mein Job ist aber noch in der alten Stadt und ich muss 2 Mal die Woche hin.
Ich habe leider keinen kiga Platz am neuen Standort bekommen
Er möchte unsere Tochter behalten und würde auf 20h Arbeit reduzieren. Seine Eltern würden ihn unterstützen an 2 Tagen die Woche.
Er arbeitet im Home Office und bringt und holt das Kind aus dem KiGa. Und danach spielt er mit ihr und macht sie auch Bett fertig.
Für mich wirkt es eher so, als wenn es dir nur darum gehen würde dem Kindsvater eines aus zu wischen statt um das Wohlergehen deiner Tochter.
Zumal ich es auch für ziemlich unvernünftig halte 2x in der Woche 400 km weit (200 km hin und zurück) zu pendeln.
Du hast am neuen Ort nichts außer deinen Eltern und eben Abstand zum Vater.
An deinem alten Ort ist deine Arbeitsstelle, der Kindergarten deiner Tochter, ihr soziales Umfeld, der Vater, der sich gut um das Kind kümmert und seine Eltern.
An deinem alten Ort ist deine Arbeitsstelle, der Kindergarten deiner Tochter, ihr soziales Umfeld, der Vater, der sich gut um das Kind kümmert und seine Eltern.
genau das wäre das Beste fürs Kind!
Du kannst ja auch hinziehen wohin du willst. Nur ohne das Kind!
Es gibt auch keinen ersichtlichen Grund, warum du so weit weg ziehen möchtest, wo du den Kindsvater hast, die Schwiegereltern, die Kita...
Und bei gemeinsamer Sorge entscheidet ihr eben auch gemeinsam. Gibt es keine Einigung, dann entscheidet das Familiengericht für euch und zwar nach dem Kindeswohl.
Aber du kannst die Frage natürlich gerne noch 100 x einstellen und wirst immer die gleichen Antworten bekommen!
Vielleicht denkst du auch mal an dein Kind. Es hat einen Vater, der kümmert sich und du willst das Kind mit dir nehmen, nur weil du dich trennen möchtest? Was sollte das mit dem Kindeswohl zu tun haben?
Die Frage ist ja, was für das Kind das Beste ist. Wenn die jetzige Situation nicht geeignet ist, dem Kind gerecht zu werden und dieses durch den Wegzug sichergestellt werden kann bin ich mir sicher, dass man dieser Auffassung folgen wird.
LG
Eher schwierig. Wenn der KV die Betreuung übernahmen könnte und auch willens ist wird es eher schwierig. Das Recht das Kindes auf den Vater wiegt hier bestimmt schwerer als das "ich möchte weg".
da er bereits jetzt die volle betreuung des kindes übernimmt nach der arbeit, kannst du hinziehen wo du willst - nur das kind darfst du nicht mitnehmen und auch ein gericht würde es dir nicht bewilligen. ein gericht sorgt nur dafür das dir das abr entzogen wird.
Selbstverständlich kannst DU umziehen.
Um das Kind mitzunehmen bräuchtest du aber die Zustimmung des Vaters oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Familiengericht würde dann prüfen, was besser für das Kind ist - der Umzug mit dir oder ein Wechsel in den väterlichen Haushalt.
Und wer bekommt das Kind? Ich bin Hauotbezugsperson da ich 2 Jahre daheim war. Ich habe dort eine Wohnung mit Zimmer für ihn. Meine Eltern sind eine Stadt weiter.
Das ist eine Frage des Einzelfalls und wird vom Familiengericht individuell entschieden. Ich würde dir eine rechtliche Beratung empfehlen.
Hier kann man keine pauschale Antwort geben.
Du willst 200km wegziehen womit er nicht einverstanden ist. Damit treffen verschiedene Rechte aufeinander weshalb vor Gericht die Intressen der Beteiligten gegeneinander abgewogen werden müssen. Die höchste Priorität hat dabei das Kindeswohl. Dazu gehört Unterstützung durch nahe Verwandte, aber eben auch der Umgang mit dem Vater. Je nach Alter des Kindes spielt es nur bedingt eine Rolle, was es selbst möchte.
Das ist eine Einzelfallentscheidung.
Sie ist jetzt in einem Vollzeit KiGa und der Vater kann sie schon betreuen. Aber ich habe mich getrennt und möchte weg.