Gibt es rechtlich Situationen wo Selbstjustiz erlaubt ist?

5 Antworten

Wie sieht es aus wenn ich z.B ein Massenmörder töte und so weitere Morde verhindern kann.

Ein Mensch ist erst dann ein (Massen)mörder, wenn er von einem Gericht so verurteilt wurde. Und dann sitzt dieser Mensch normalerweise auchs eine Strafe ab.
Ihn weiter zu bestrafen ist nicht erlaubt.

Ein verurteilter Mörder auf der Flucht darf ebenfalls nicht ermordet werden, denn Du hast immernoch keine Befugnis andere aufgrund ihrer Taten zu bestrafen. Das hat nur der Staat.

Was erlaubt ist, ist Notwehr. Wenn Du siehst wie jemand (Mörder oder nicht) jemanden oder Dich angreift, dann darfst Du dies natürlich verhindern. Je nach Situation rechtfertig das auch eine Tötung, aber bei weitem nicht immer.

Oder Personen der NS-Zeit wie Hitler, Göbbels etc. Dürfe man solche Personen eig. töten oder würde man sich selbst dann strafbar machen?
oder ist es in unserem Rechtsstaat wirklich nie erlaubt.

Grundsätzlich ist das nicht erlaubt, ein Mord ist ein Mord, egal was der ermordete getan hat.

hier ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Selbstjustiz auszuüben oder jemanden eigenmächtig zu töten, unabhängig von den Umständen. Das Rechtssystem sieht vor, dass strafrechtliche Vergehen von offiziellen Behörden und Gerichten geahndet werden. Selbst wenn man glaubt, dass man durch das Töten einer Person weitere Verbrechen verhindern könnte, wäre dies dennoch illegal und würde zu strafrechtlichen Konsequenzen führen


Chris25072001 
Fragesteller
 13.05.2024, 18:35

Ich habe mich das gefragt, weil ja aktuell auf vielen Demos Plakate mit der Aufschrift:,,Nazis töten‘‘ zu sehen sind, selbst wenn Nazis in Zukunft regieren würden und gegen deutsches Recht verstoßen, dürfte man sie ja trotzdem nicht töten und könnte einfach nur zusehen.

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eyes3dzom  13.05.2024, 18:36
@Chris25072001

einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland sind Gewalt und Selbstjustiz illegal, unabhängig von den politischen Ansichten einer Person oder Gruppe. Sollten Personen gegen deutsches Recht verstoßen, ist es die Aufgabe der rechtlichen Behörden

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Wie sieht es aus wenn ich z.B ein Massenmörder töte und so weitere Morde verhindern kann.

Dann landest du im Knast, weil Selbstjustiz, außer es ist tatsächlich eine akute Gefahrenlage oder ein akuter Angriff... das wäre aber keine Selbstjustiz mehr.

Oder Personen der NS-Zeit wie Hitler, Göbbels etc. Dürfe man solche Personen eig. töten oder würde man sich selbst dann strafbar machen?

Per se schon. Es GIBT die Möglichkeit des Widerstandsrechts über Art. 20 (4) GG wenn jemand versucht die verfassungsrechtlich geschützte Ordnung zu beseitigen... dafür dürfte aber 'andere Abhilfe nicht möglich sein'.

Jetzt nach dem aktuellen BRD-Recht ist das Gewaltmonopol beim Staat. Du hast deine Jedermannsrechte. Notwehr ist erlaubt. Selbstjustiz nicht.

Eine nicht ganz uninteressante Frage. Wie ist dann zum Beispiel die Tat eines gefeierten Widerstandskämpfers zu bewerten, der versucht hatte, A.H. umzubringen mittels einer Bombe und dabei andere Menschen tötete?

Ja, das Beispiel ist asymmetrisch, stellt aber die Problematik ganz gut dar.