Gewährleistung/Rückgabe bei Privatverkauf?

9 Antworten

Grundsätzlich ist jeder Verkäufer gewährleistungspflichtig. Einen Ausschluss kann man vereinbaren, der muss aber rechtssicher vereinbart werden. Bei arglistiger Täuschung gilt so ein Ausschluss sowieso nicht.

Ein Widerrufsrecht hingegen besteht nicht. Das nur wenn der Verkäufer gewerblich handelt, oder aber der Verkauf außerhalb von Geschäftsräumen (also online oder an der Haustür z.B.) abgeschlossen wurde.

Nein, es gibt kein Rückgaberecht, bloß weil der Käufer der Meinung ist die Ware wäre zu teuer, bezogen auf ein Privatkauf.

Ich sehe auch keine Notlage, die du ausgenutzt hast und den Käufer regelrecht gezwungen hast die Ware überteuert zu kaufen.

nein; zwar sollte der verkäufer immer drauf hinweisen und die vielfach benutzte erklärung über den ausschluß der gewährleistung beim verkauf von privat hinzufügen, aber auch wenn die fehlt, hast du kaum chancen, ohne eine mängelrüge den kauf rückgängig zu machen oder gar juristisch anzufechten.

solange dich niemand mit vorgehaltener waffe zum abschluß eines kaufvertrages gezwungen hat, war es deine freie entscheidung, diesen preis zu akzeptieren.

Nun, man ist sich entweder einig über den Kaufpreis oder nicht. Nachher daran etwas zu machen... das hat keinen Sinn.

Gewährleistung gibt es da auch nicht. Garantie sowieso nicht. Also im Normalfall. Wir gehen jetzt mal nicht davon aus, dass Du da die Katze im Sack verkauft hast.

Was ist der Unterschied zwischen der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und einer Garantie?

Die gesetzliche Sachmängelhaftung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers.

und der Käufer sich bezüglich dem Kaufpreis „über denTisch gezogen“ fühlt

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit.