Geht die Justiz eurer Meinung nach zu lasch oder zu streng mit Straftätern um?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

Das Rechtssystem geht zu lasch mit Straftätern um, weil ... 70%
Das Rechtssystem geht ausgewogen mit Straftätern um, weil ... 27%
Das Rechtssystem geht zu streng mit Straftätern um, weil ... 3%

20 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Rechtssystem geht ausgewogen mit Straftätern um, weil ...

auch in den modernen sozialen Netzwerken, dass öffentlich bekannte Gerichtsurteile teilweise als zu lasch eingestuft werden. Oft hört man, dass eine Gefängnisstrafe viel zu kurz sei.

Leider sind das oft die Leute, die von der Funktionsweise der Justiz wenig bis gar keine Ahnung haben und überwiegend (zu) emotional auf solche Urteile reagieren. Dazu komm noch, dass Medien das ziemlich fördern durch reißerische Meldungen und oft auch einfach falsch oder unzureichend berichten. Um ein Urteil einigermaßen kritisieren zu dürfen, sollte man wenigstens das Urteil auch gelesen haben. Würde vermutlich schon reichen, sich auf fachkundigen Journalen zu informieren.

Man muss auch verstehen, dass jeder Fall unterschiedlich ist. Ein Bandenverbrechen muss nicht immer "schlimmer" sein, als eine Steuerhinterziehung.

Was ist falsch an einem Anwalt, der seinen Job gut macht?

Die Justiz kann auch nicht alles vorhersehen. Hätte sie wissen müssen, dass die Frau wieder ein Verbrechen begeht? Wäre es nicht einerlei, ob es nun nach 3 oder nach 5 Jahren geschieht? Sollte man dann nicht alle Straftäter gleich für immer einsperren?

Und wie reagiert die Staatsanwaltschaft? Sie läßt die Frau frei. Kein Inhaftierungsgrund, weil ein nachweisbarer fester Wohnsitz vorhanden ist!

Ist das wirklich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft? Es mag zwar richtig sein, dass ein Inhaftierungsgrund nicht vorliegt, aber nicht weil ein nachweisbarer Wohnsitz vorhanden ist, sondern vor allem überhaupt kein Haftgrund vorliegt.

Angenommen, ich schlage dir jetzt den Schädel ein – mit 'nem Bierglas, nachdem ich schon vier Bier und zwei Schnäpse geschluckt habe. Was nun? Sehr wenig. Ich kann nachweisen, daß ich vor Jahren einen Autounfall hatte, mit einem Schädel-Hirn-Trauma. Ein Psychiater bescheinigt mir, daß ich im Augenblick des Mordes aufgrund einer Alkoholisierung in einem einmaligen Affekt-Tunnelsyndrom gehandelt habe, wobei das Wort 'einmal' das wichtigste ist … Kein Gericht wird mich wegen Mordes verurteilen, höchstens wegen Totschlags bei einer vorübergehenden Unzurechnungsfähigkeit. Da kommt ein mildes Urteil raus! Dabei wollte ich dich umbringen! Es war eiskalter Mord!

Der Komissar sollte eigentlich wissen, dass ein Schuldspruch wegen Totschlags nich wirklich was mit einer verminderten Schuldfähigkeit zu tun hat. Jemanden den Schädel einschlagen kann sowohl Mord als auch Totschlag sein.

Bei uns ist eine Menge faul in der Justiz.

Das ist bestimmt so. Die Justiz besteht aus Menschen, die nicht die Heiligsten, Fleißigsten, Schlausten, Empathischsten Menschen sind. Leider ist sie auch (ja, man darf es nicht leugnen) von der ersten Gewalt abhängig. Ihr fehlen offenbar Mittel, ihre Pflicht gegenüber den Bürger zu angemessen zu erfüllen. Der Rechtsfrieden steht auf der Kippe (?) Dazu kommen unaussprechbare Gesetze. Leider auch Fehlurteile, die Leben und Freiheit zerstören können.

In der Justiz ist es aber nicht so faul, finde ich, dass man ihr nicht mehr vertrauen kann. Man vertraut doch auch einem Freund, von dem man weiß, dass bei ihm eine Menge faul ist.

Ab und zu ist der Gedanke nicht verkehrt: Was erwarte ich von der Justiz? Bin ich zufrieden mit ihr? Und wenn nicht, woran liegt das? Bin ich vielleicht zu emotional? Hat sie sich vielleicht was dabei gedacht?

Ein Schwarzweißdenken führt zu nichts.


Novosibirsk  08.10.2019, 19:08

Wenn Mitglieder der Justiz unter dem Schutzschirm ihrer richterlichen Unabhängigkeit harmlose Bürger gemeinsam mit ihren als EInbrecher auftretenden Verwandten unter dem Vorwand, dass es sich bei deren EInbrüchen um kostenpflichtige Entsorgungen zum Nutzen der Beklagten handele, in Gerichtsverfahren hineinziehen, um diese nach dem EInbruch noch ein zweites Mal per Gerichtsbeschluss auszuplündern, dann ist das Beispiel von dem "Freund, von dem man weiß, dass bei ihm eine Menge faul ist", wohl fehl am Platz.

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JunkerIus  08.10.2019, 19:12
@Novosibirsk

Welche Mitglieder der Justiz tun so etwas?

Und ich glaub, du hast das Beispiel nicht ganz so verstanden, wie es gemeint ist

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Novosibirsk  08.10.2019, 19:13
@JunkerIus

Es würde zu weit führen, Dir an dieser Stelle die Akten zuzuschicken.

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JunkerIus  08.10.2019, 19:15
@Novosibirsk

Dann gehört das wohl zu den faulen Stellen der Justiz. Ist das denn ein Massenphänomen oder liegt das konkret an dem/den Richter?

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Novosibirsk  08.10.2019, 20:40
@JunkerIus

Es handelt sich hierbei insofern um ein Massenphänomen, als eine ganze Justizmannschaft sich seit Jahren weigert, die Gegenklagen der Betroffenen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und zu bearbeiten.

Und hierbei handelt es sich nicht um einzelne Richter oder Staatsanwälte, sondern um eine ganze Bande von Justizbediensteten.
Wie zu erwarten, wurden alle ihre Strafanträge wegen Einbruchdiebstahl aufgrund angeblichem mangelndem öffentlichen Interesse abgelehnt. Dementsprechend wurden auch ihre Zivilklagen mit umfangreichen Beweisfotos und Zeugenangaben (Klagewert 55.000 EURO) vereitelt bzw. unterschlagen. Ihre Anwälte wollten es mit der Justiz nicht verderben und zogen es vor, ihr Mandat niederzulegen bzw. zu den anberaumten Gerichtsterminen nicht im Gerichtsaal zu erscheinen.

Nachdem es derJustiz gelungen war, gleich 2 Anwälte der Betroffenen derart einzuschüchtern, dass diese aus Angst vor einem Karriereknick jeiweils einenTag vor Prozesstermin ihr Mandat niederlegten, kam es zu 2 Versäumnisurteilen zu Lasten der Bedrängten.

Als die Betroffene daraufhin einen neuen Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk beauftragte, wollte man dessen Klageschriften zunächst nicht annehmen. Erst als dieser neue Anwalt mit einer Verfassungsbeschwerde drohte, lenkte die Justiz ein und dachte sich aber neue juristische Finessen aus, um die Betroffene auszubooten.

Zunächst verschoben sie die angesagten Gerichtstermine und die vorgesehenen Beweisverfahren drei Jahre lang immer wieder aufs Neue. Dann griff die Justiz schließlich zu einer Sonderbehandlung, wie sie bis zur Beendigung des III. Reiches nur Juden vorbehalten war, um diesen einen kurzen Prozess zu endgültig zum Schweigen zu bringen. . Im Nachkriegsdeutschland war es der Justiz gelungen, die sich zu 85 % aus Nazirichtern rekrutierte, die wesentlichen Gesetzesänderungen aus dem III. Reich mit in die BRD-Justiz zu übernehmen.

Die Justiz bot der Betroffenen an, alle ihre angeblich wegen Querulantentum erfolgten Klage zurückziehen.

Für den Fall, dass diese dieser Empfehlung nicht folgen würde, drohte man ihr an, den § 56 ZPO anzuwenden und teilte der Betroffenen mit, falls sie weiter auf einer Klage bestehen würde, würde man sie wegen ihres angeblichen Querulantentums per psychiatrisches Ferngutachten für prozessunfähig erklären lassen.

Dies würde automatisch dazu führen, dass sie kein Klagerecht mehr hätte und zudem unter gesetzliche Betreuung gestellt werden würde.

Damit der Schein der Rechtmäßigkeit gewahrt blieb, wurden alle diese Bescheide und Urteile von Probetrichtern unterschrieben, die ansonsten im Gerichtsbetrieb unbekannt waren und auch keine anderen Verfahren leiteten.

Diese nutzten ihre Chance auf ein gutes Zeugnis zur Übernahme in den vollwertigen Richterdienst.

Diese entschuldigten sich hinterher zwar privat außerhalb des Gerichtes bei der Betroffenen und wiesen darauf hin, dass sie nur ein kleines Licht im Gerichtsbetrieb seien und es sich nicht leisten könnten, anders zu handeln.

Doch dafür konnte sich die Betroffene nichts kaufen. Dieser Fall ist nur einer von vielen. Er ist nur ein Beispiel für die alte Weisheit, dass ungezügelte Macht - hier Richtermacht - korrumpiert.

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Novosibirsk  08.10.2019, 21:20
@JunkerIus

Ich bin Zeuge dieser Machenschaften und begleite diese Gerichtsverfahren als Unterstützer in finanzieller, mentaler und ideeller Hinsicht. !

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JunkerIus  08.10.2019, 21:29
@Novosibirsk

Warum zeigt ihr die Richter nicht einfach an? Ich denke schon, dass das Rechtsbeugung ist.

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Novosibirsk  08.10.2019, 21:34
@JunkerIus

Das ist alles schon gschehen und von Seiten des Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden. Es wurde auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen.

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Novosibirsk  08.10.2019, 21:43
@JunkerIus

Man kann den Einbrecher privat verklagen. Doch diese Klagen werden - wie oben dargelegt - durch die Justiz vereitelt.

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JunkerIus  08.10.2019, 21:49
@Novosibirsk

Außer gegen Hausfriedensbruch kann gegen ein Einbruchsdelikt keine Privatkklage erhoben werden ...

Und ich sprach auch von Rechtsbeugung von den Richtern ... die solltet ihr anzeigen, wenn das denn so wahr ist ...

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Novosibirsk  08.10.2019, 22:25
@JunkerIus

--
1. Ist dies schon . wie oben erwähnt - bereits erfolgt,

2. lehnt die Staatsanwaltschaft es ab, derartige Klagen zu bearbeiten,

3. gibt es ein Sonderrecht nur für Justizbedienstete, die jeder Rechtsbeugung sanktionslos ermöglicht,
vgl.

https://www.gutefrage.net/frage/richter---wo-ist-der-unterschied-zwischen-richterlicher-unabhaengigkeit-und-richterlicher-willkuer#answer-324242572

4. Der Petitionsausschuss, der Bundespräsident, das Justizministerium, usw. verweisen allesamt auf die „richterliche Unabhängigkeit“, die es ihnen verbiete, sich einzumischen..

Mein Fazit: Dort wo Rechtsstaat drauf steht, ist leider nicht immer Rechtsstaat drin.

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Es ist selbstverständlich ein Roman mit einer fiktionalen Handlung, dennoch beobachtet man immer wieder, auch in den modernen sozialen Netzwerken, dass öffentlich bekannte Gerichtsurteile teilweise als zu lasch eingestuft werden. Oft hört man, dass eine Gefängnisstrafe viel zu kurz sei.

Die Justiz arbeitet nicht auf Grundlage der Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken.

Maßgebend für die Gerichte sind einzig und allein die geltenden strafrechtlichen Vorschriften so wie die geltenden gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensgrundsätze.

Davon abzuweichen wäre rechtliche Willkür und das Ende des Rechtsstaates.


Ollil1979  05.02.2020, 14:45

Die gesetzlichen Strafrahmen sind so, als hätten die Richter sie selber verfasst, da die Richter von der gleichen Anwendung der Strafzwecktheorien ausgehen wie der Gesetzgeber, die Professoren der Rechtswissenschaft und das Bundesverfassungsgericht.

Das oberste Ziel des stark zweckgerichten Strafrechts ist die effiziente Kriminalitätsbekämpfung.

Deswegen darf die zweckfreie Vergeltung keine große Rolle spielen.

Die gesetzlichen Strafrahmen, insb. die Mindeststrafen hängen maßgeblich von der geschätzten Zahl der potentiellen Täter ab.

Natürlich muss auch

a) der Handlungsunwert und

b) der Erfolgsunwert

im mildesten Fall berücksichtigt werden bei der Bestimmung der Mindeststrafe.

Das Strafrecht erfüllt in ausgezeichneter Weise den Gesamtgesellschaftlichen Zweck, dass die beiden Ziele

a) möglichst geringe Kriminalität

b) möglichst geringe Strafen

im bestmöglichen Verhältnis stehen.

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So einfach mit "ja" oder "nein" ist diese Frage nicht zu beantworten.
Man muss schon unterscheiden, wer diese Straftaten begeht. Wenn es sich um Richter oder Staatsanwälte handelt, dann gilt ein ganz anderes Recht, das die Lobbysten derJustiz nur für ihren eigenen Berufsstand geschaffen haben.
In diesen Fällen ist das Strafmaß extrem niedrig bzw. die Ermittlungen werden oftmals sogar eingestellt wegen "minderschwerer Schuld"..
Beim übrigen Teil der Bevölkerung greift dagegen die Justiz - sofern es sich nicht um Delikte von prominenten Bürgern im Bereich der Untreue handelt - in der Regel voll durch.

vgl. hierzu
https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Das Rechtssystem geht ausgewogen mit Straftätern um, weil ...

Ich denke bei Strafen vom Staat soll es nicht um Rache gehen, sondern um die Vorbereitung der Wiedereingliederung von ehem. Straftätern in die Gesellschaft.

Gut, die Strafen für Steuerhinterziehungen dürften meiner Meinung nach etwas geringer ausfallen, aber im großen und ganzen finde ich die Strafen ok.


verreisterNutzer  06.10.2019, 12:26

Danke für deine Antwort. Man könnte natürlich eine Diskussion darüber führen, ob dieser Resozialisierungsgedanke sinnvoll ist.

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Ollil1979  05.02.2020, 16:00

Die Strafen für Steuerhinterziehung dienen nicht der Vergeltung, sondern der Abschreckung des Steuerhinterziehers und der Abschreckung potentieller Täter.

Die Strafen sind bezogen auf das Hinterzogene Geld viel geringer als bei den anderen Bereicherungsdelikten wie Diebstahl oder Hehlerei.

Denn wenn jemand anstatt 500.000 Euro "nur" 400.000 an Steuern zahlt, dann ist der Handlungsunwert des Täters natürlich als sehr viel niedriger einzustufen als der Handlungsunwert eines Diebes.

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Lamanini  05.02.2020, 16:58
@Ollil1979

Für schwere Steuerhinterziehung kommst du manchmal sogar für 10 Jahre ins Gefängnis, genauso wie für schwere Vergewaltigungsfälle.

Das ist nicht fair.

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Ollil1979  05.02.2020, 17:58
@Lamanini

"Ich denke bei Strafen vom Staat soll es nicht um Rache gehen" genau so ist es. Und deswegen wird die Vergewaltigung ja auch nicht so hoch bestraft wie viele sich das wünschen.

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Ollil1979  05.02.2020, 18:08
@Lamanini

"Das ist nicht fair."

Im Strafgesetzbuch gibt es über 200 verschiedene Delikte.

Wenn alle Strafen dem intuitiven Gerechtigkeitssinn entsprechen sollen,

dann müsse gelten:

Strafe = Vergeltung von Schuld

Derr Zweck der Strafe wäre dann, dass der Staat bestraft, um Selbstjustiz zu verhindern.

Die Strafhöhe dürfte dann nur von zwei Eigenschaften der Straftat abhängen:

Wie hoch ist der Handlungsunwert des Täters?

Wie hoch ist der Erfolgsunwert der Tat (Folgen der Rechtsgutverletzung)

Beispiel:

Der Erfolgsunwert ist bei Mord identisch mit dem Erfolgsunwert bei der Fahrlässigen Tötung:

Das menschliche Leben ist das hächste Rechtsgut.

Der Handlungsunwert des Täters ist jedoch als unterschiedlich einzustufen.

Schreibe mir bitte nur kurz,

ob die Begriffe Erfolgsunwert und Handlungsunwert jetzt vom Prinzip her klar sind.

Auf Einzelheiten kommt es gar nicht an.

Dein Gedankenfehler ist an einer ganz anderen Stelle.

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Ollil1979  05.02.2020, 18:28

Das aller Wichtigste, was man wissen muss, um das Straftrecht zu verstehen,

ist, dass der Gesetzgeber und die Richter in einem gewissen Sinne versuchen, alle Delikte so gering wie möglichst zu bestrafen, so dass die Kriminalität ausreichend bekämpft wird, so dass aus gesamtgesellschaftliche Sicht das Zusammenleben in der Gesellschaft möglich ist und wir weiterhin eines der Sichersten Staaten der Erde sind.

Eine (gewöhnliche) Vergewaltigung wird mit etwa 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Aus juristischer Sicht gilt folgendes:

Der Handlungsunwert einer Vergewaltigung viel höher als der Handlungsunwert eines (gewöhnlichen) Bankraubes.

Der Erfolgsunwert einer Vergewaltigung ist höher als bei einem Bankraub.

Begründung: Die Bedrohung mit der (un)geladenen Schusswaffe stellt für sich betrachtet lediglich das Vergehen der Nötigung dar.

Der Vermögensnachteil der Bank ist nicht von wesentlicher Bedeutung:

Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein sehr viel höheres Rechtsgut als das fremde Eigentum.

Menschen stehen in unserer Werteordnung über den Sachen.

Wer das nicht glaubt oder nicht akzeptiert kann das Strafrecht nicht verstehen.

Auch Tiere stehen in unserer Werteordnung über den Sachen.

Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden,

die Sachbeschädigung nur mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

Wenn der Sachschaden 388,4 Milliarden US-Dollar ist - das ist der Jahresumsatz von dem Mineralölkonzern Royal Dutch Shell - dann bekommt der Sachbeschädiger maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe, und auch nur dann, wenn er einschlägig vorbestraft ist.

Der Bankräuber muss zu einer Freiheitsstrafe von etwa 1 Jahr verurteilt werden.

Die Strafe kann nund muss zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn der Bankräuber nicht einschlägig vorbestraft ist.

Der Richter muss jedochbei jedem beliebigen Delikt gedanklich bei den 80 Millionen Zeitungslesern sein.

Verstehst du jetzt, warum es nicht ausreichen kann, den Bankräuber nur so hoch zu bestrafen, wie es sein müsste, wenn der einzige Zweck der Strafe Vergeltung von Schuld ist.

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Lamanini  05.02.2020, 19:01
@Ollil1979

Wo habe ich denn deiner Meinung nach gesagt, dass man nach Vergeltung bestrafen sollte?

10 Jahre für Steuerhinterziehungen ist nicht fair.

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Das Rechtssystem geht zu lasch mit Straftätern um, weil ...

Ich finde, dass wenn man hört, dass manche Straftäter auf 1 Jahr Bewährung verurteilt werden, ist das zu lasch.

Ich finde aber nicht, dass man wegen jeden kleinen Diebstahl jemanden ins Gefängnis schicken sollte.


Lisa20002  19.10.2019, 02:02

Ich finde dass vorallem alles was mit Falschparken und so zu tun hat zu hart bestraft wird.

Man parkt einmal 5 Minuten lang versehentlich 20 cm zu weit weg vom Gehsteig oder übersieht es mit dem Ticket 15 Minuten und schon hat man wieder 30€weniger.

Diebstahl würde ich - wenn es um Kleinigkeiten geht - nicht mit Gefängnis bestrafen, aber eine saftige Geldstrafe von hunderten oder wenn es um keine ganz so kleinen Kleingikeiten geht tausenden von Euros ist da auf jeden Fall angemessen.

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