Fußbilder eintauschen gegen Amazon gutscheinen darf man das legal?

5 Antworten

Das kommt auf eine Reihe von Faktoren an.

Macht sie dies einmalig, oder durchgängig? Wie viel Geld will sie damit verdienen?

Sollte es sich dabei um ein durchgängiges Nebeneinkommen, statt um einen einmaligen Privatverkauf handeln, wäre es ratsam seitens deiner Freundin, ein Kleingewerbe anzumelden.

So weit ich weiß, ist ein geringfügiges Einkommen unter 450€ monatlich allerdings nicht steuerpflichtig. Ich muss zumindest meine Aufwandsentschädigung als Trainer aus diesem Grunde nicht versteuern.

EDIT: Möchte mich noch mal selbst korrigieren. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei meiner Aufwandsentschädigung handelt es sich um eine Übungsleiterpauschale. Und der Betrag liegt - Stand jetzt - bei 250€ monatlich, nicht bei 450€ monatlich.

Ich arbeite hier nur mit Halbwissen. Daher möchte ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das, was ich hier schreibe, kein rechtlicher Rat ist und ich für das, was deine Freundin vor hat, nicht verantwortlich bin.

Wenn Sie bei Ebay Kleinanzeigen schreibt, "Ich verkaufe Fußballbilder für 10 Euro, gerne auch mit Amazonguthaben zahlen " , dann ist das ein einmaliger Privatverkauf .

Wenn du das dauerhaft und Regelmmäßig machst, musst du natürlich ein Gewerbe anmelden.

ist eigentlich ein gewerbe, aber egal, wird keinen interessieren

Sobald Sie ein Gewerbe hat, natürlich.

Mit angemeldetem Gewerbe kein Problem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung