Führungszeugnis in Gefahr wegen Anzeige?
Hallo,
ivh habe gerade Angst das mein Führungszeugnis in Gefahr ist weil jemand mich anzeigen will aber meinte das alles gut wird wenn ich mich mit ihm treffe in nem Hotel und dann reden. Nach dem reden etwas machen für mehr vertrauen. Im weiteren verlauf deutete er mehrdeutig und meinte auch zwischenzeitig beste Freunde hatten auch oft mal was am laufen. Und da frage ich mich begeht er da nicht mehrere Straftaten? Ich bin Männlich 15 und er über 20. kann da wer weiterhelfen. Die Anzeige gegen mich soll wegen Beleidigung sein da ich ihn als Schwangerbezeichnet hatte
5 Antworten
Moment mal, eigentlich sehe ich da eher eine Erpressung gegen Dich. Du hast IHN als Schwanger bezeichnet, dafür möchte er Dich anzeigen? Lächerlich.
Dann lockt er Dich in ein HOTEL, um mit Dir zu reden - also ich denke eher, der versucht sich da irgendwas zu erpressen von Dir. Da würde ich doch lieber zur nächsten Polizeidienststelle gehen und um ein Beratungsgespräch bitten.
Auf gar keinen Fall wirst Du in dieses Hotel gehen.
Wenn dich ein erwachsener Mann anzeigen will weil du ihn als schwanger bezeichnet hast ist das mehr als lächerlich! Jeder wird dir glauben daß du natürlich weisst daß er nicht schwanger sein kann! Er würde sich mit so einer Anzeige lächerlich machen! Damit daß er dich in ein Hotel bittet um erst zu reden und dann um etwas zu machen für mehr Vertrauen, macht er sich sogar strafbar! Rede mit deinen Eltern und geht zur Polizei! Dir wird nichts passieren nur weil du ihn angeblich schwanger genannt hast!
Beleidigung ist kein Kapitalverbrechen.... Kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das bei einem 15jährigen ohne Vorstrafen zur Verhandlung zulässt. Selbst wenn, wird sowas Banales meines Wissens nicht in das Führungszeugnis eingetragen.
Solltest Du ihn hingegen anzeigen, hätte er sicherlich ein sehr ernstes Problem.
Mach Dir keine Sorgen aber meide den Kontakt zu ihm.... und lass Dich v.a. nicht darauf ein
Nur weil du jemand als schwanger (Synonym für fett) bezeichnest, wirst du nicht rechtskräftig verurteilt.
Das was du schilderst, würde ich auf keinen Fall machen
Mach's nicht und Rede mit wem drüber. Der macht sich strafbar, du nicht
Wenn eine Anzeige kommen sollte, er kommt aus nem anderen Bundesland, soll ich dann zu meiner Polizeistelle gehen?