Fernseher kaputt? Haftpflicht?

2 Antworten

Ja, wenn der Vater denn haftet und euch die Versicherung auch glaubt, dass das wirklich passiert ist.

Ob die Versicherung bezahlt, kommt auf die genauen Umstände an.

Also soll er den Schaden wahrheitsgemäß an seine Versicherung melden.
Die fragen vielleicht nochmal genauer nach, weil die familiäre Zugehörigkeit doch sehr eng ist, und deswegen möglicherweise der Verdacht auf Versicherungsbetrug bestehen könnte...

Falls die Versicherung bezahlt, dann nur maximal den Zeitwert, aber keinen neuen TV.