Beantrage bei der neuen Versicherung eine Beginnverlegung. Der alte Vertrag hat Vorrang, solange er nicht gekündigt werden kann (bis zur Eintragung).

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Das kann schon hinkommen.

Natürlich muss die Schadenhöhe nachgewiesen werden, mit einem Gutachten, Kostenvoranschlag o.ä. Der Geschädigte kann sich aber das Geld auszahlen lassen und damit machen was er will.

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Sie kann ihren SFR nicht für dein Auto verwenden, wenn sie weiterhin ihr eigenes Auto versichert hat.

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Das ist ein versicherter Schaden.

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Der Anspruch verjährt am 31.12.2027.

Du solltest aber so schnell wie möglich den Schaden bei der Versicherung des anderen geltend machen. Denn wenn du weiter Zeit vergehen lässt, umso schwieriger wird es für dich nachzuweisen, dass die Schäden von diesem Vorgang kommen. In der Zeit kann ja sonstwas mit deinem Auto passiert sein.

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Nun frage ich mich, ob meine Teilkasko für den Schaden an der Stoßstange aufkommt?

Nein.

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Unverschuldeter Unfall nach Auszahlung trotzdem noch Gutachter nehmen?

Hallo Community,

ich bitte nur um Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen.

Mitte März ist mir eine Dame auf mein parkendes Auto gerollt. Die Frontschürze ist dabei beschädigt worden und in der Mitte an einer kleinen Stelle sogar gebrochen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung der Verursacherin, reiche diesen ein Kostenvoranschlag und der Gutachter wäre zu teuer und kostet ungefähr 500€! Ich dachte mir, na gut, vielleicht ist ein Kostenvoranschlag sogar noch besser für mich. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2337€, und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen. Eigentlich wären dies 1999€ Auszahlungsbetrag gewesen, da logischerweise die MWST. bei der fiktiven Abrechnung abgezogen wird. Jedoch hat mir die Versicherung nur 1775€ ausbezahlt mit der Begründung, dass die Verbringungskosten zum Lackierer wegfallen und die 35€ für den Kostenvoranschlag übernehmen sie auch nicht. Ich habe letzte Woche nochmals eine E-Mail geschrieben, dass dies so nicht vereinbart war und die Kollegin mir damals erzähle, die Kosten für den Kostenvoranschlag werden ebenfalls mit übernommen. Als Antwort bekam ich wieder, dass sie die Kosten nicht übernehmen, ich solle Verständnis haben.

Meine Frage: Kann ich nun trotzdem noch zu einem Gutachter meiner Wahl? Selbst wenn ich das Restgeld nicht ausbezahlt bekomme, lasse ich mich nicht veräppeln. Ich möchte nun zum Gutachter gehen, den Schaden nochmal begutachten lassen damit die Versicherung extra Kosten hat, wenn sie meint, dass sie die Leute "abzocken" können. Hätten sie mir die restlichen 223€ ausbezahlt, wären sie günstiger davon gekommen.

Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen, danke.

MfG

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Wenn du das machst und der dann auf die selben Werte kommt, wirst du ihn aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Mehr Sinn würde evtl. ein Anwalt machen. Die Kosten für den KVA sind zu ersetzen, dass Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung nicht gezahlt werden ist normal.

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Schwierig. Wird eine Haftungsteilung sein, dessen Quote ein Gericht entscheiden müsste.

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Les Miserables

Konkret die Ruthie Henshall Version ist einfach Hammer.

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Kann man sich schon geben, ich als Souls Veteran fands richtig gut. Ist halt komplett linear was den Fortschritt der Zonen angeht, also nix mit Open World, nicht mal Semi.

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Tja, Beitragserhöhungen gibt es eben überall mal.

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Er kann die Kosten für einen Ersatzschlüssel und evtl. Wechsel von Schlössern über die Privathaftpflicht abrechnen, falls dort Schlüsselverlust versichert ist.

Der "Einbruchschaden" ist nicht versichert.

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