Fahrschule/Fragenkatallog?

1 Antwort

Das ist kein Schwachsinn, sondern dient dem Schutz der Radfahrer.

Wenn ein Radweg vorhanden ist, hast du mehr Platz beim Parken zu lassen, damit andere die Radfahrer beim Abbiegen rechtzeitig erkennen können.

§12 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

ComandaSG 
Fragesteller
 30.06.2023, 18:58

Ohje... ich bin die Fragestellung ca. 15 mal durchgegangen und mir ist der Unterschied "kein Radweg" in der Formulierung der Frage nicht aufgefallen.

Vielen Dank für deine Antwort!

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