Fahrkarte nicht entwertet und haben eine Strafe ausgehändigt bekommen. Darf das Ticket aber dann für die Rückfahrt verwendet werden?
Meine Freundin und ich sind heute mit der Bahn gefahren.
Ich habe ein Semesterticket und meine Freundin musste sich eine Fahrkarte am Automaten kaufen. Wir beide haben überhaupt nicht dran gedacht, die Fahrkarte entwerten zu müssen da wir beide immer nur die semestertickets hatten.
Gerade eingestiegen in die Bahn und den Kontrolleur auch direkt gesehen. Wir haben uns hingesetzt und wurden dann auch kontrolliert.
Der Kontrolleur hat gesehen dass die Fahrkarte nicht entwertet wurde hat nicht mit sich reden lassen und die 60€ meiner Freundin ausgehändigt. Die Fahrkarte hat sie zurück bekommen.
Jetzt die Frage, ob das Ticket für die Rückfahrt noch verwendet werden kann, wenn wir es entwerten ?
Die Frage ist, ob bei der Rückfahrt der nächste Kontrolleur erkennt ob man für diese Fahrkarte bereits eine Strafe erhalten hat und wir daher eine neue kaufen müssen
4 Antworten
Die Karte ist noch nicht entwertet, also kann sie benutzt werden.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Also wenn wir heute Abend die Karte entwerten ist die normal gültig ?
Haben Angst dass die Karte eingescant kann und der Kontrolleur erkennt, dass für diese Karte eine Strafe ausgehändigt wurde
Wenn diese Fahrkarte nicht entwertet ist, dann könnt ihr die natürlich entwerten und damit zurückfahren
Wenn dir die nicht entwertete Fahrkarte wieder ausgehändigt wurde, kannst du sie für eine andere Fahrt (z. B. Rückfahrt) noch benutzen.
Für die aktuelle Fahrt ist die Quittung oder Zahlungsaufforderung über 60 Euro dein Fahrausweise.
Natürlich kann sie noch benutzt werden. Für die Hinfahrt hat deine Freundin ja nun den "alternativen" Fahrpreis bezahlt, die ungenutzte Fahrkarte kann also nach Entwertung (!) regulär genutzt werden.