Fahren mit ungedrosseltem Motorrad?
Macht es einen Unterschied, ob man mit einem A2 Führerschein eine ungedrosselte Maschine fährt oder einfach gar keinen Führschein hat? Oder ist beides Fahren ohne Fahrerlaubnis und dementspreched ist der Führschein weg, wenn man angehalten wird?
5 Antworten
Wie kann denn der Führerschein "weg" sein, wenn man gar keinen hat?
Er ist auch nicht "weg", wenn man den A2 hat und ein Motorrad mit mehr als 35 kW fährt.
Beides ist allerdings Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Viele Grüße
Michael
In "ganz harten Fällen" kann das passieren - in der Regel ist es aber nicht der Fall.
Gruß Michael
Ganz einfach, du fährst mit einem Fahrzeug für das du keinen Schein hast. Mit einem Bootsführerschein darfst du ja auch keinen PKW fahren.
Somit fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Oder ist beides Fahren ohne *(.......) Fahrerlaubnis
*gültige, das wäre richtig und damit eine Straftat
Beides das gleiche. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis...
Ja, auch mit einem ungedrosselten Motorrad kann man fahren.
Bei einer Frage, bei der es um "rechtliche Dinge" geht, halte ich diese Art der Antwort für ziemlich unangebracht.
Versteht der FS sowas falsch, begeht er vielleicht nur wegen deiner Antwort eine Straftat.
Denk mal drüber nach ...
Gruß Michael
Achso. Hätte ja sein können, dass der A2 und B Führerschein dann abgegeben werden muss.