Etwas auf Inseratplattform Verkauft Käufer will Geld nicht zurück?
Ich bin 15, und habe eine Dummheit gemacht. Ich habe auf einer Inseratplattform ein iPhone für 180 Fr. verkauft (am Montag) dies wollte Ich nach Zahlungseingang bei jemandem Kaufen der es für günstiger Anbietet damit ich dadurch Profit machen kann. Der Schuss ging leider nach hinten los denn das Gerät ist nicht mehr verfügbar. Ich wollte ihm das Geld zurück zahlen aber er will das nicht. Ich soll jetzt "Rechtsanwaltgebühren" bezahlen und mir wird wegen einer Anzeige von Betrug gedroht (Wo ist bitte der Betrug?) er will jetzt insgesamt 350 Fr. damit er sich das selbe Gerät andersweitig kaufen kann? Darf er das Geld verlangen mit welchem es nötig wäre das Gerät zu kaufen? Meines Wissens nach scheint mir das alles nicht ganz ok. Ich lebe in der Schweiz was evtl. an den Preisen erkennbar ist. Vielen Dank für eure Hilfe.
10 Antworten
Ich bin 15, und habe eine Dummheit gemacht.
Es geht ja schon damit los, dass Du Dich mit falschen Daten angemeldet hast. Entsprechend Deinem Stichwort "tutti.ch" habe ich mal in den AGB dieser Verkaufsplattform nachgelesen und dort steht eindeutig:
https://tutti.zendesk.com/hc/de/articles/115003331547
3. RECHTE UND PFLICHTEN VON NUTZERN
Vollständige und aktuelle Angaben
Der Nutzer verpflichtet sich, alle Angaben zu seiner Person aktuell, genau und vollständig zu machen. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem verpflichtet er sich zur unverzüglichen Aktualisierung aller für die Nutzung der Plattform massgeblichen Angaben.
Du hast ganz schönen Mist gebaut:
Darf er das Geld verlangen mit welchem es nötig wäre das Gerät zu kaufen?
Ja und da Du Dir über den Mist, den Du gebaut hast, nicht im Klaren bist, lies Dich mal hier schlauer:
https://www.kauf-vertrag.ch/pflichten-verkaeufer/uebergabe-der-kaufsache
Dein Taschengeld geht in der nächsten Zeit dafür drauf, dass Du den gewünschten Profit bei Deinen Eltern abzahlen musst.
Sprich bitte unbedingt mit Deinen Eltern!
Na, Du treibst Dich ja schon länger mit falschen Daten auf den verschiedenen Plattformen herum, z.B. Deine Paypal-Frage vom 02.10.2018:
https://www.gutefrage.net/frage/paypal-an-freunde-und-familie-geld-senden-betrug
Was ist für Dich nicht daran zu verstehen, dass Du auch in der Schweiz minderjährig bist? Und auch damals hast Du Dich schon auf "tutti.ch" verbotenerweise herumgetrieben. Halt doch mal endlich Deine Wünsche im Griff und höre auf mit den Erwachsenen zu spielen. Das Internet ist auch in der Schweiz kein rechtsfreier Raum.
Aber tröste Dich, da Du uns damals auf Rückfrage geantwortet hast, dass Du das alles über die Konten Deiner Eltern und mit deren Erlaubnis machst, sind diese auch haftbar. Die Forderungen des Käufers werden also Deinen Eltern zugestellt.
Der Käufer hat sicher Recht. Du bist ein Betrüger. Du hast etwas verkauft, was Du gar nicht besitzt. Er hat jetzt das Recht darauf, dass er das bekommt, was er bei Dir gekauft hat.
Der Käufer hat jetzt Unkosten, die er Dir in Rechnung stellen will. Würdest Du es nicht genauso machen?
Red mit Deinen Eltern darüber.
Wieso hat er Unkosten? Solange keine nachweislichen folgeschäden enstanden sind muss ich ihm doch gar nichts zahlen.
Es hat Folgeschäden, sofern ihn der Ersatzkauf mehr kostet als der missglückte Kauf bei dir.
Wieso ist das Bullshit? Vielleicht ist dem Käufer wegen dir ein anderes Angebot entgangen. Vielleicht braucht er dringend ein Handy und du hast das mit deiner Aktion zunichte gemacht, wodurch ihm ein Schaden entsteht.
ja, genau das darf er
das ist aber keine anzeige, das ist zivilrecht
du hast ihm etwas verkauft und bist verantwortlich dafür, dass der kaufvertrag nicht zu erfüllen ist, das ist dir voll anzulasten
er hat jetzt anspruch auf schadensersatz, auch in höhe des vertrauensschadens heißt das, glaube ich
dieser schaden ist genau die differenz, die er braucht, um sich das gerät anderweitig zu beschaffen
also sagen wir, der durchschnittspreis dafür sind 300, du wolltest es ihm für 180 geben, dann kann er 120 verlangen
die 350 sind zuviel, aber du bist definitiv hier schadensersatzpflichtig, in höhe der differenz des durchschnittspreises zu deinen 180
Aber Anzeigen kann er mich nicht oder? Das Geld habe Ich erst diese Woche erhalten.
nein, das ist zivilrecht
mach screenshots, dass du ihm das geld geben wolltest und er es ablehnte
er ist nur strafbar, wenn du das geld nicht zurückzahlen wolltest, dann wäre es betrug, strafrecht
wenn du das geld zurückzahlen wolltest, ist es nur zivilrecht, schadensersatz, keine straftat
also die 180, auf seine forderungen musst du erstmal nicht eingehen
wenn du ihm die 180 wiedergeben wolltest, das beweisen kannst, ist anzeigen/strafrecht vom tisch
dann kann er dich nur zivil verklagen
mach screenshots, dass du ihm das geld geben wolltest und er es ablehnte
dem muss er nicht zustimmen, das wäre eine Vertragsauflösung; er besteht auf sein gekauftes Handy, dazu gehören immer noch 2 die zustimmen müssen
Du hast eine Straftat begangen. Ob das jetzt Betrug ist oder anders bezeichnet wird, kann dir die Justiz sagen. Du hast etwas verkauft, was du offensichtlich nicht besitzt. Auch wenn du ihm das Geld zurück senden willst, kann dem Verkäufer trotzdem ein Schaden entstanden sein, weil ihm ein anderes Angebot wegen dir durch die Lappen gegangen ist, weil er das Handy dringend braucht und jetzt wegen dir nicht bekommt.
Wende dich an deine Eltern, da du nicht volljährig bist.
Du bist unter 18 und nicht voll geschäftsfähig, also renn zu Mama, die kann das für dich ausbaden.
Ansonsten, auch Onlinekaufverträge sind bindend, für beide Seiten, hast du also nicht, was du verkaufst, kann der Käufer von dir neben der Kaufsumme Schadensersatz in der Höhe fordern, wie ihm ein gleichwertiger Artikel bei einem anderem Kauf mehr kostet. Ja, das ist rechtens.
Zudem stellt sich die Frage, woher du die Produktbilder hast, denn du hast das Handy ja nicht und kanst somit keine eigenen Bilder vom Gerät machen.
Auch der Urheber der Fotos vom Handy könnte dich also verklagen. Das wird Teuer.
Also lauf schnell zu Mami, die ist im Moment die Einzige, die dir da raus helfen kann, da Verträge mit Minderjährigen nur schwebend wirksam sind. Sie kann den Vertrag für Null und nichtig erklähren und du brauchst dem Käufer nur den ursprünglichen Kaufpreis erstatten.
Aber die "Umtriebskosten" usw. sind doch absoluter Bullshit oder sehe Ich das falsch?