Einfach so Bäume fällen für Neubau?

7 Antworten

Im Zuge der Baugenehmigung wird das sicher geprüft (Vorortbesichtigung Katasteramt, Bauamt) worden sein. Da es sich nicht um einen schützenswerten Baum (Naturdenkmal) handelt (nehme ich mal an), ist das Fällen rechtens.

Es kann auch gut sein, dass sich der Bauherr verpflichten musste, einen Ersatz zu pflanzen nach Beendigung der Bautätigkeit. Das muss noch nicht mal auf dem Baugrundstück sein, sondern auch in Streuobstwiesen etc.

Man muss also Akteneinsicht haben, um genau zu wissen, wie das geregelt wurde.

Ich hab damals bei der Gemeinde Sicherheitshalber nachgefragt. Es wurde erlaubt, allerdings mussten wir später in den Garten drei einheimischen Bäume nachpflanzen, was wir auch getan haben.

Wenn das bauen MIT den Bäumen nicht möglich ist, natürlich.

Die einfach im Zuge der Baumaßnahmen mit abzuholzen, kann mächtig Ärger geben.

Natürlich ist das erlaubt, meistens sogar ohne, daß da was gebaut wird.

Wenn eine Genehmigung vorhanden ist natürlich, wenn nicht könnte es teuer werden.