Ebay und Finanzamt?

3 Antworten

So lange es tatsächlich Privatverkäufe sind, können es höchstens private Veräußerungsgeschäfte sein, wo der Gewinn entscheidet.

Sind das dagegen gewerbliche Verkäufe, die der Verkäufer als privat deklarieren und verschwiegen werden, will das Finanzamt Umsatz und Gewinn kennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Nichts. Außer, du verkaufst eigentlich gewerblich und tust so, als verkauftest du privat.

Gar nichts. Privatverkäufe muss man nicht beim Finanzamt angeben.

LeWe23  23.06.2023, 13:03

Richtig. Das interessiert sich auch nicht die Bohne dafür, wenn irgendwelche Leute ihr altes Zeug da verkaufen.

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Mungukun  23.06.2023, 13:04
Privatverkäufe muss man nicht beim Finanzamt angeben.

Das kommt auf den Gegenstand an. Manche können durchaus unter § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft fallen, beispielsweise Tickets zu Veranstaltungen.

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