Ebay Gebot in diesem Fall rechtens?

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Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

Quelle: https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nutzung-der-deutschen-ebaydienste?id=4259#formate

nein, im Zweifelsfall trittst du auch einfach davon zurück

Was der andere Bieter kann, kannst du auch. Sag ab, tritt zurück. Begründung, du hättest dir bereits Ersatz besorgt.