Dürfen Polizisten gegnerische Soldaten eleminieren?
Dürfen Polizisten in einem Krieg gesetzlich gegnerische Soldaten und umgekehrt eliminieren, wenn sie aufeinander treffen sollten?
Sprich, sind Polizisten in einem Krieg als kriegsbeteildigte anzusehen oder wäre dies ein Kriegsverbrechen wenn ein Soldat den Polizisten umbringt und umgekehrt?
3 Antworten
Die Antwort ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten.
Die Polizei kann von einer Kriegspartei im Kriegsfall ins Militär eingegliedert werden. Dann zählen Beamte als Kombattanten. Sie dürfen dann an Kriegshandlungen teilnehmen sind aber eben auch ein Valides Ziel für selbige.
Grundsätzlich sind Polizisten aber nicht automatisch Kombatanten. Insofern dürfen sie sich dann aber auch nicht an Kampfhandlungen beteiligen.
Das hängt davon ab, ob die entsprechende Polizei Kombattantenstatus hat.
In der Regel ist das nicht der Fall.
Bewaffnete Verbände und paramilitärische Einheiten, die Gendarmerie (bzw. Polizei) in verschiedenen Ländern, aber auch sogenannte irreguläre Truppen zählen in der Regel zwar nicht zu den Kombattanten, können aber nach Artikel 43(3) ZP I der Genfer Konventionen in die Streitkräfte eingegliedert werden und erhalten damit den Kombattantenstatus. Im Konfliktfall muss dies einer gegnerischen Konfliktpartei mitgeteilt werden.
In der Bundesrepublik Deutschland verfügten neben Soldaten der Bundeswehr bis 1994 nur die Angehörigen des Bundesgrenzschutzes über den Kombattantenstatus. Angehörige der Landespolizeien hatten und haben diesen Status nicht und dürfen sich nicht an Kriegshandlungen beteiligen. Der Einsatz ihrer Waffen auch zum Eigenschutz in Kriegshandlungen ist daher untersagt, da sie sonst ein Kriegsverbrechen begehen würden. Dies macht den Einsatz von Polizeikräften in Spannungszeiten und in unerklärten Kriegen auch gegen bewaffnete Feindkräfte schwierig.
Verbände der uniformierten und bewaffneten Polizeikräfte, die dem jeweiligen nationalen Verteidigungsministerium unterstehen, fallen nicht unter diese Regelung, da sie reguläre Teile der Streitkräfte sind und somit in bewaffneten Konflikten und Kriegen auch ohne gesonderte Deklaration Kombattantenstatus haben
in Italien – die Carabinieri und die Guardia di Finanza,
in Frankreich – die Gendarmerie nationale,
in den Niederlanden – die Koninklijke Marechaussee und
in Spanien – die Guardia Civil.
Quelle: Wikipedia
Bist du sicher?
Das ist doch die Nachfolgeorganisation.
War das nicht sogar der Grund warum die GSG9 im Ausland eingesetzt werden kann und die SEKen nicht?
Ganz sicher, schon seit 1994. Das steht sogar in deinem Text.
Nein, Polizisten sind keine Kombattanten. Ein Polizist dürfte sich aber gegen einen Soldaten verteidigen.
Die Bundespolizei hat keinen Kombattantenstatus. Das war nur beim Bundesgrenzschutz der Fall.