Dürfen Arbeitslosengeld-Empfänger und Sozialhilfe-Empfänger „Glücksspiele“ spielen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit ist das kein Problem, da es sich nicht um Erwerbseinkommen handelt.

Werden aber Sozialleistungen wie Bürgergeld vom Jobcenter oder Sozialamt bezogen, sind Gewinne unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise in Kopie zu erbringen.

Diese Gewinne würden dann als sonstiges Einkommen entsprechend mindernd angerechnet.

herzilein35  06.05.2024, 06:57

Macht nur keiner, vor allem wenn es sich um Bargeld handelt.

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isomatte  06.05.2024, 09:43
@herzilein35

Ein Gewinn beim Lotto z.B.wird ab einem gewissen Betrag nicht in Bar ausgezahlt, dabei handelt es sich ja auch um Glücksspiel.

Wenn es natürlich in Bar ausgezahlt wird, dann ist es ja schwer nachweisbar.

Ob es dann gemeldet wird oder nicht liegt an jedem selber und wenn nicht, muss man halt mit den Konzequenzen rechnen, sollte es irgendwann rauskommen.

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herzilein35  06.05.2024, 13:30
@isomatte

Stimmt die Frage ist nur wie sowas rauskommen soll, wenn man nicht allzu blöd anstellt. Aber es gibt solche und solche.

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isomatte  06.05.2024, 15:37
@herzilein35

Da reicht unter Umständen schon ein anonymer Hinweis und das Jobcenter geht dem nach, wie z.B.wenn es um einen Partner geht, der einem Nachbarn nicht passt und dem Jobcenter ein Mitbewohner nicht bekannt ist.

Dieser aber beim Jobcenter meldet, dass der Partner mit in der Wohnung lebt, solchen Hinweisen geht das Jobcenter im Regelfall ja auch nach, selbst wenn am Ende nichts dran ist.

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isomatte  10.05.2024, 06:14

Danke dir für deinen Stern !

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Rein theoretisch ist das ja schwarz dazu verdientes Geld, was einem solchen ja eigentlich nicht erlaubt ist.

Schwarz dazu verdientes Geld ist es nur, wenn Du es beim JobCenter nicht als Einkommen angibst.

Wenn Du das - verschweigen - vorhast, dann ist es Schwarzes Geld und das ist nicht nur eigentlich sondern grundsätzlich nicht erlaubt. das Verschweigen.

ist sogar indirekt im Budget vorgesehen

beachte bitte die Punkte 2 und 10. Das bedeutet natürlich noch lange nicht, dass man als Bürgegeldempfänger das Geld verspeilen muss.

Nur muss jede Einnahme auch angemeldet werden. selbst wenns nur 2 € sind. Zwei Freundinen von mir ziehen hin und wieder mal Rubbellose, wenn die mal 2, 5 oder 10 € gewinnen, wirds ehrlich gestanden auch nicht angegeben.

  1. Nahrung, Getränke, Genusswaren: 195,35 Euro (34,7 Prozent).
  2. Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 54,92 Euro (9,76 Prozent).
  3. Verkehr: 50,49 Euro (8,97 Prozent).
  4. Post und Telekommunikation: 50,33 Euro (8,94 Prozent).
  5. Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung: 47,71 Euro (8,84 Prozent).
  6. Bekleidung, Schuhe: 46,71 Euro (8,3 Prozent).
  7. Andere Waren und Dienstleistungen: 44,93 Euro (7,98 Prozent).
  8. Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung: 34,28 Euro (6,09 Prozent).
  9. Gesundheitspflege: 21,48 Euro (3,82 Prozent).
  10. Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen: 14,70 Euro (2,61 Prozent).
  11. Bildungswesen: 2,03 Euro (0,36 Prozent).

Natürlich dürfen sie. So, wie andere Menschen auch.

Gewinne müssen jedoch dem Sozialleistungsträger gemeldet werden.

schwarz dazu verdientes Geld, was einem solchen ja eigentlich nicht erlaubt ist.

Quatsch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
herzilein35  06.05.2024, 06:58

Macht nur keiner, da Bargeld nicht kontrolliert werden kann

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Spielen darfst du, die Gewinne musst du aber angeben. Das sollte eigentlich logisch sein.

elefant4671 
Fragesteller
 06.05.2024, 02:29

Gilt das auch für Menschen, die „normal arbeiten“ und Glücksspiele spielen? Müssen diese auch ihre Gewinne auch angeben und demzufolge versteuern?

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verreisterNutzer  06.05.2024, 02:31
@elefant4671

Die Frage bezieht sich auf Bürgergeld Empfänger und ob man das beim Jobcenter angeben muss - hierauf habe ich mich bezogen. Ja, es muss beim Jobcenter angegeben werden. Für steuerliche Fragen hierzu bitte eine neue Frage stellen, danke :) Es verwirrt sonst unnötig zukünftige Leser.

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GutenTag2003  10.05.2024, 14:41
@elefant4671

SGB II - Leistungen sind keine Steuern. Anzugeben wäre der Gewinn auch, wenn sie "aufstockend" Bürgergeld erhalten würden.

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