Darf vom Händler verkaufte Kundenretoure Mängel haben?

bikerfan73  29.12.2023, 05:09

War der Versand zu deinem Bruder versandkostenfrei?

Catweazle48 
Fragesteller
 29.12.2023, 05:30

Ja, der Versand war kostenlos.

4 Antworten

Ich vermute mal, der Verkäufer wusste selbst nichts von den Fehlern. Wenn er recht viel verkauft, ist er mit anderen Dingen beschäftigt und findet für die Kontrolle wahrscheinlich nicht immer Zeit.

In der Beschreibung muss auf solche Mängel hingewiesen werden. Das Wort "Neu" sollte bei einer Kundenretoure eigentlich nicht stehen. Außerdem hat er die Pflicht, offensichtliche Mängel anzugeben. Das Wort "Kundenretoure" eröffnet ihm nicht die Möglichkeit, fehlerhafte bzw. beschädigte Ware zu verkaufen.

Ich würde ihn noch einmal freundlich darauf hinweisen (ohne Streit anzufangen) und ihn bitten, auch die Versandkosten zu übernehmen. Wenn er nicht darauf eingeht, müsst ihr über ebay den Streit lösen. Ebay stellt sich für gewöhnlich auf die Seite der Käufer, was in diesem Fall auch gerechtfertigt wäre.

Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, denn ich würde auch nicht akzeptieren, dass jemand einen Artikel als "Neu" verkauft, obwohl dieser Mängel hat. Aufgrund der Falschangabe sollte er auch die Versandkosten übernehmen.

Catweazle48 
Fragesteller
 29.12.2023, 05:33

Danke, werde ihm das nochmals sagen daß er ihn anschreibt. Bei so gravierenden Mängel wäre ich auch richtig sauer.

0
CryingGame  29.12.2023, 05:35
@Catweazle48

Probiert es mit Freundlichkeit. Meistens kommt man damit weiter und es bringt auch nichts, weil er sich dann eventuell erst recht stur stellt. Wenn er die Kosten für den Rückversand nicht übernehmen will, könnt ihr über ebay einen Fall eröffnen.

1

Das ist eine Geschichte, die wir nicht eindeutig beantworten können. Erstmal zur Frage, ob Retoirenware Mängel aufweisen darf. Das ist das Gleiche, wie beim Verkauf von B-Ware. Die Begriffe sind jouristisch bedeutungslos. Mängel müssen ausgewiesen werden. Gerade bei dem hohen Preis würde ich als Verbraucher davon ausgehen, dass die Ware selbst frei von Mängeln ist. Da würde er bei keinem Richter der Welt mit durchkommen. Die Frage ist jetzt, welche Rechte hast Du als Verbraucher. Du hast hier 2 Möglichkeiten: Das Wiederrufsrecht nach Fernabsatzgesetz und das Gewährleistungsrecht. Kommen in deinem Fall auf das selbe raus. Beim Gewährleistungsrecht hast Du einen Anspruch auf Nachbesserung. Hier hat der Händler die Wahl, zwischen ob er nachbessert (repariert), Austauscht oder wandelt (Also Wäre zurück und Geld zurück). Die Wahl hat er bereits getroffen. Er wandelt. Beim Wiederrufsrecht wird ebenfalls gewandelt. Jetzt kommen wir zu der spannenden Frage, wer muss die Versandkosten tragen. Das kommt jetzt auf einige Sachen an. Nimmst Du von deinem Gewährleistungsrecht gebrauch, so ist der Käufer in der Bringeschuld. Das heißt, hier musst Du die Versandkosten tragen. Weniger eindeutig ist das beim Wiederrufsrecht. Der Versand war Versandkostenfrei. Also hast Du Anspruch auf Rückzahlung der vollen Summe. Er darf hier eigene Versandkosten nicht abziehen, da Du keine bezahlt hast. Anders wäre es, wenn es extra Versandkosten gegeben hätte. Wie sieht es jetzt mit den Versandkosten bei der Rücksendung aus? Grundsätzlich hast Du auch hier keinen Anspruch auf kostenlose Rücksendung. Der Händler kann dies ausschließen. Dies muss er aber vor dem Kauf tun und zwar in Form der Wiederrufsbelehrung. Fehlt diese oder ist dort nicht darauf hingewiesen worden, dass die Versandkosten vom Käufer zu tragen sind, muss der Verkäufer diese tragen.

Also: Als erstes muss Du den Kauf wirksam wiederrufen. Ich bin mir nicht sicher, ob das hier geschehen ist. Dann müsst Ihr schauen, ob es eine Wiederrufsbelehrung gibt und was da drin steht. Steht da nichts, muss der Händler diese dann tragen.

Ich weiß leider nicht darüber Bescheid, ob es eine eindeutige Definition dafür gibt, was Ebay Ware mit der Bezeichnung „Neu Kundenretoure in Originalverpackung“ angeht. Allerdings ist meiner Meinung nach bei Kundenretouren auch trotz dem Wort neu davor zu erwarten, dass dieser kleinere Mängel oder kleine Kratzer hat, die aber nicht die Funktionstüchtigkeit der Ware beeinträchtigen.
Vor allem, wenn die Ware von Ebay kommt wäre ich da nochmal doppelt so vorsichtig, da Ebay jetzt nicht mein Favorit ist, was Online-Bestellungen angeht.
Dass der Karton allerdings beschädigt ist, ist blöd und da hätte sich der Verkäufer für das Geld wenigstens die Mühe machen können es sicher zu abzukleben oder nochmal zu verpacken. :(

Catweazle48 
Fragesteller
 29.12.2023, 04:47

Es geht um einen Lautsprecher, wenn da an der Front schon das Funier abgeplatzt ist, sieht das etwas doof aus. Soetwas gehört meiner Meinung nach auch beschrieben, da der Preisunterschied ja nur 14€ zum Neupreis ist

1
Peekaboo1303  29.12.2023, 04:58
@Catweazle48

Kann ich gut nachvollziehen und für den Preis wäre es auch angemessen gewesen, dass der Verkäufer das angibt. Ist aber leider denke ich keine Pflicht und damit dem Verkäufer selbst überlassen. Ich persönlich habe da nicht so gute Erfahrungen mit Ebay Verkäufern gemacht, weshalb ich so teure Geräte eh nicht von Ebay holen würde, aber solange er noch funktioniert hat der Verkäufer so blöd es klingt keine Pflicht mehr als „Neu Kundenretoure …“ anzugeben.

Jedenfalls seid ihr da an einen miesen Verkäufer gekommen.

1
Catweazle48 
Fragesteller
 29.12.2023, 05:01
@Peekaboo1303

Ja, ist echt schon frech. Aber da wird einem wieder klar solche Sachen besser vor Ort zu kaufen, da hat man weniger Ärger.

1
Peekaboo1303  29.12.2023, 05:05
@Catweazle48

Genau genau. Lieber, dann doch ein paar Euro mehr, aber weniger Stress und bessere Qualität.

1

bei retouren muss man mängel akzeptieren. gibt auch händler die neuwertige sachen als retouren verkaufen. dehalb liesst man vorher was andere schreiben. mein handy hab ich knapp 200 billiger bekommen obwohl komplett neu und unbenutzt.

Catweazle48 
Fragesteller
 29.12.2023, 04:49

Naja, 14€ günstiger für abgeplatztes Funier an der Front von einem Lautsprecher find ich schon wenig Rabatt. Soetwas gehört meiner Meinung nach extra gekennzeichnet.

0
NutchClickson  29.12.2023, 04:52
@Catweazle48

direkte frage: bezahlst du dafür eine richter und anwälte? nein. und das weiss auch der verkäufer.

1