Darf man sich mit der Judo-Technik verteidigen?
6 Antworten
du darfst dich immer verteidigen, egal womit. Wichtig bei der ganzen Sache ist nur, dass du einen gesunden Maßstab behälst. Wenn dir jemand ne Ohrfeige gibt, darfst du ihm natürlich nicht das Genick brechen. Dein Leben allerdings darfst du mit allen Mitteln verteidigen.
ja natürlich willst du zuschauen bis dein gegner dich verletzt wenn nicht noch schlimmer aber judo ist nicht sehr geeignet, da du den gegener packen greifen werfen musst... daher tendiere ich immer auf schlag-kampfsportarten muay thai.... k1 usw
Natürlich. Du darfst dich auch mit einem Pflasterstein verteidigen. Du musst das auch niemandem ankündigen oder ihn vorwarnen.
Ich wollte im März einer 13järigen frechen Göre eine schmieren.Dass die den Blauen Judo Gürtel hatte und Turnierkämpferin war, wusste ich natürlich nicht.Die hat mich blitzschnell über ihren Rücken gezogen.Während ich mich benommen langsam aufraffen wollte hat die mir noch den Arm verdreht und mich über fünf Minuten in einem Knebelgriff festgehalten.
Ich glaub nicht,dass soviel Judo in der Öffentlichkeit erlaubt ist.
Offensichtlich kann sie das. Dein Glück dass sie das offensichtlich auch noch sehr gut und kontrolliert sein kann. In Zukunft habe im Kopf dass dein Gegenüber auch ne Boxerin sein könnte. Dann wärst Du wahrscheinlich nicht so gut davon gekommen.
Das war eine französische Austauschschülerin. Die war mit 13 schon 175cm gross und 60kg schwer.Meinen rechten Arm hat die um ihr Bein gewickelt. Ich hatte null Chance gegen Blau.
nein das war zur Selbstverteidigung angewendetes Judo. Genau richtig
Die hat mich mit blaufarbeben Griffen absichtlich bewusstlos gemacht.Gensu richtig??????
was willst du jetzt? Mitleid? Du hast sie angegriffen und weinst jetzt. erbärmlich.
Musst du nicht glauben. Das deutsche Notwehrrecht ist robust. Du hast jemanden Angriffen und diejenige hat sich Verteidigt. Deal with it. Erst angreifen dann heulen ist peinlich.
Die hat mich gegen meinen Willen 10 Minutem im Judodriff gehalten,bis ich ohnmächtig wurde,nur weil ich ihr eine knallen wollte.
Abgesehen davon bin ich nach dem ersten Wurf mit meinem Hintern halb im Mstsch gelandet.
",nur weil ich ihr eine knallen wollte." merkste selbst ne?
Du kennst die Vorgeschichte nicht. Ich sagte;:"Du kriegst jetzt eine gescheuert" und ging nicht mit Faust,sondern mit offener Hand auf die 3 Gören zu.Früher auf dem Schulhof wurde ich immer gewarnt von denen die Judo konnten.Ich wusste deshalb,ab ORANGE lande ich im Haltegriff.Die franko-senegalesiche Dame hat nichts von Judo gesagt.Bei BLAUER GÜRTEL IM JUDO WÄRE ICH SOFORT STEHENGEBLIEBEN..Ich holte aus,sie packte den rechten Arm und zog mich über sie hinweg.. Ich knallte mit meiner nagelneuen Lederhose teilweise in den Matsch.In der Schule kam ich nur mit WEISS und GELB klar.
Du kriegst jetzt eine gescheuert" und ging nicht mit Faust,sondern mit offener Hand auf die 3 Gören zu.
Diese Befanden sich also in einer Lehrbuchmäßigen Notwehrlage.
Die franko-senegalesiche Dame hat nichts von Judo gesagt.Bei BLAUER GÜRTEL IM JUDO WÄRE ICH SOFORT STEHENGEBLIEBEN.
Das ist doch nicht das Problem der Dame. Das ist ganz alleine dein Problem. Niemand muss seine Chance in der Notwehr verschlechtern in dem er seine Karten erstmal zeigt. Die Dame musste sich nicht auf das Risiko einlassen dir zu sagen dass und wie sie sich wehren wird.
Ich knallte mit meiner nagelneuen Lederhose teilweise in den Matsch
dir sei gewünscht dass das Ding hin ist. Scheinbar braucht es aber echt mal ne Boxerin die dir durch paar Schläge hilft mal klar zu kommen weil du es nicht begreifst,
Meine Lederhose sind alle abwaschbar.Nur das Innenfutter ist bei dem Judowurf angerissen.Die Boxerin würde ich mal eher zu Dir schicken..Du brauchst auch mal eine gescheuert.Bei Judo muss ab ORANGE vorgewarnt werden.Mir wurde die Blutzufuhr zum Gehirn gezielt mit zwei Fingern an der Drossel abgeknipst.
Übrigens wurde hier auch gar keine Polizei eingeschaltet.Ich wachte nicht in Handschellen auf.
Als Resümee können wir festhalten.Selbstverständlich ist Selbstverteidigung mit Judo erlaubt.Nur sollten Judokämfer/Innen die Angreifer ,zumindest wenns möglich ist ,vorwarnen und ihre Gürtelfarbe nennen.
Die Göre kann doch nicht einfach ne erwachsene Frau über die Schulter ziehen so als wäre sie mit anderen Juduleuten in einem Turnier.
Na ja, einerseits kann sie offenbar, und andererseits hat sie auch ja nur gegen deinen Angriff verteidigt 🙄
Sehr witzig!Und ich knall mit meiner nagelneuen Krachledernen halb in den Matsch.Ich wurde schließlich beleidigt.
Dann hättest du zurück beleidigen müssen.
Aber wenn du körperlich wirst, musdt du wahrscheinlich damit rechnen 😉ist aber eine gute Warnung für andere, dich nicht unbedingt mit 13 jährigen Mädels anzulegen, wenn man nicht weiß, ob nan da nicht vielleicht den kürzeren zieht 😜😅
Die hat mich mehrere Minuten gegen meinen Willen am Boden festgehalten und in meinen Arm einen Knoten gemacht.Die ließ sich einfach nicht wegdrücken.
Klongt spannend, dass sie das konnte😉. Ob ich es wohl geschafft hätte, mich zu befreien? 🙄😜
Witzbold!Keine Ahnung,ob du aus blaufarbenen Griffen noch rauskommst.Die hat ihr Körpergewicht immer genau auf die Stelle verlagert,an der ich wegdrücken wollte.. Mein Kopf war rot wie ein Feuermelder,der Arm schmerzte immer mehr,dann wurde ich ohnmächtig,weil die auch mit den Fingern meine Drossel abdrückte.
Warum Witzbold? 🙄🤔
Aber damit musst du doch rechnen, wenn du sie angreifst. Ich jann mich ja auch nicht beschweren, wenn ich einer Frau auf den Hintern greife und dann eine in die Eier bekomme. 🤔
Damit hätte ich nur rechnen können,wenn die mir gesagt hätte,dass sie BLAU hat.
Früher auf dem Schulhof hatte ich nur bis ORANGE ne Chance.Bei GRÜN nicht.
Siehst du, also liegt es nicht so sehr an blau.
Aber ich kann auch nicht sagen, wie es mir gegen eine 13 jährige mit blauem Gürtel ergehen würde 😉
Uiiiiii, na dann würde es vielleicht ähnlich ausgehen, wie bei dir 😅
Und das wäre dann noch peinlicher😜
Wenn jemand keinen blauen Gürtel hat, müsste man dich nicht warnen, bevor man dich über die Schulter wirft und fixiert?
Er oder sie?
Die wusste auch genau, auf welchen Punkt an meinem Hals sie drücken musste,dass mir schummerig wurde bis zur Ohnmacht.
Supergöre.Die Lektion hast du dir verdient.Eine 13-jährige darf gegen eine stärkere Angreiferin Judo machen.Sei froh,dass du mich nicht angegriffen hast.
Als Abwehr gegen einen Angriff natürlich. Man muss nur die Verhältnismäßigkeit wahren.
In der Notwehr ist keine Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Es geht rein um Erforderlichkeit und Gebotenheit. Das ist etwas anderes als Verhältnismäßigkeit. (Bitte google einfach die Unterschiede bevor du diskutieren willst.)
Aber ganz klar ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren! Wenn der Angreifer bewegungsunfähig am Boden liegt, darf ich ihn nicht tot prügeln. Ich darf ihn fixieren und auf die Einsatzkräfte warten und dabei natürlich verhindern, dass er entkommt. In dem Moment, wo die Polizei eintrifft, sind diese dann für alles weitere zuständig.
Um bei Judo-Techniken zu bleiben, ein Ude-garami-henkawaza (oder Gyaku-ude-garami = "Polizeigriff") ist auch bei einem bewusstlosen Angreifer absolut verhältnismäßig, ein Hadaka-jime (Würgetechnik), insbesondere mit Überstreckung des Nackens, ist bei einem bewusstlosen Angreifer nicht mehr verhältnismäßig. Gerade bei einem bewusstlosen Gegner überstreckt man den Nacken bei dieser Würgetechnik sehr schnell, weil die Muskeln erschlafft sind und es eben keine Gegenwehr mehr gibt.
Als ausgebildeter Kampfsportler kann ich den bewusstlosen Angreifer mit der Hebeltechnik ausreichend unter Kontrolle halten, wenn ich ihm dabei den Arm ausrenke, dann ist das alles vollkommen in Ordnung.
Aber ganz klar ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren!
bleibt einfach Falsch.
Wenn der Angreifer bewegungsunfähig am Boden liegt, darf ich ihn nicht tot prügeln.
Weil es nicht Erforderlich ist. Das hat wieder nichts mit der Verhältnismäßigkeit zu tun. Bitte befolge einfach meinen Rat und google die bedeutungen der Begriffe die du verwendest bevor du dich weiter blamierst.
Ich darf ihn fixieren und auf die Einsatzkräfte warten und dabei natürlich verhindern, dass er entkommt.
Wenn er Bewegungsunfähig am Boden liegt darfst du ihn auch nicht fixieren. Er versucht sich ja offensichtlich weder zu entziehen noch die Tat fortzusetzen. Du scheiterst echt an den einfachsten Grundlagen.
Um bei Judo-Techniken zu bleiben, ein Ude-garami-henkawaza (oder Gyaku-ude-garami = "Polizeigriff") ist auch bei einem bewusstlosen Angreifer absolut verhältnismäßig,
Du machst dich Strafbar. Die Verhältnismäßigkeit ist egal aber deine Handlung bei einem Bewusstlosen offensichtlich nicht erforderlich. Genau genommen liegt nicht mal mehr ein Gegenwärtiger Rechtswidriger Angriff vor. Du begehst schlicht und ergreifend selbst einen Rechtswiedrigen Angriff wenn du einen bewusstlosen Hebelst. Bitte höre einfach auf von Dingen zu reden von denen du keine Ahnung hast.
Als ausgebildeter Kampfsportler kann ich den bewusstlosen Angreifer mit der Hebeltechnik ausreichend unter Kontrolle halten, wenn ich ihm dabei den Arm ausrenke, dann ist das alles vollkommen in Ordnung.
Du bist vor allem ein Ahnungsloser Onlineheld. Einem bewustsslosen Angreifer kannst du Erstehilfe leisten und in die Stabile Seitenlage bringen ansonsten nichts.
Darf man in der Öffentlichkeit einfach so Judo machen?
Einer 13 jährigen wird man ziemlich viel zugestehen da andere Mittel durch die wahrscheinlich deutliche körperliche Unterlegenheit nicht erfolgsversprechend sind.
Und darf mich wegen ein paar Zentimeter kleiner einfach so aufs Kreuz legen?
natürlich. war ja scheinbar Erforderlich um einen Rechtswidrigen Angriff deinerseits ab zu wehren. Wer in Deutschland das Geschützte Rechtsgut eines anderen Angreift genießt keinen Schutz gegenüber Maßnahmen die derjenige Ergreift das zu unterbinden. Du kannst sogar dein Leben beim Diebstahl eines Handys verlieren und hast das hin zu nehmen. Du darfst dich selbst wiederum nicht mal gegen die Notwehrhandlung wehren...
Die waren zu dritt.Alle drei Franco-Senegalesinnen.1,75cm165cm,1,65cm.In den 10 Minuten,in denen ich im Haltegriff lag,hatten die beiden KLEINEN auch alle japanischen Begriffe drauf.Ich bin sicher,die hätten mich 1,80cm auch blitzschnell aufs Kreuz gelegt.
Dein überleben ist das einzige was zu bedauern ist...
Tut mir leid für dich.Die junge Dame hat nur einen ihrer Betäubungsgriffe gemacht.Leider habe ich den japanischen Namen nicht behalten.
Das war Sankaku Jimè.Das weiss ich aus der Schülerzeitung von deren Schule.
Da stand ein Artikel drin mit dem Titel:YVONNE LEGT JUNKIE LADY AUFS KREUZ.
Ich habe mir das mal ganz durchgelesen.Die 13 jährige Judoka ist super.Sie wird von einer ausgewachsenen kräftigen Frau in schwarzer Lederhose angegriffen.Sie setzt Judo so super ein,dass die Angreiferin überwältigt,aber nicht verletzt wird.Sie sollte dankbar sein,dass nur das Futter des Lederhöschens angerissen ist.Die Lederhosenfrau hat hoffentlich die Lektion gelernt.Yvonne sollte den braunen Gürtel bekommem.
Ich hab dein Pixel gesehen.Mit so was wie dir ach ich mir nicht die Hände schmutzig.
Wir können uns ja mal zu neuen Kampf verabreden.Ich wohne in Bonn.
Diese Ledertrude hier schreit nach Judo.Die hat ja immer noch nicht genug.
Das ist bei einem Angriff deinerseits absolut ok, sie konnte nur bedingt einschätzen, was du genau vorhast. Da du offensichtlich nicht bewusstlos warst, alles im Rahmen.