Darf man einem Gerichtsvollzieher Hausverbot erteilen?

8 Antworten

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Grundlos darf niemand gegen deine Erlaubnis in deine Wohnung, die Berufung spielt keine Rolle.

Auch die Polizei darf nicht ohne Grund in deine Wohnung, wenn du das nicht willst. Wieso sollte es also ein Gerichtsvollzieher dürfen?


Gorkon193  11.12.2022, 11:33

Weil der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung, also Geld eintreiben durchsetzen muss und der darf das, wer den Zutritt zur Wohnung und Pfändung verwehrt macht sich strafbar und muss damit rechnen,dass dann auch noch die Polizei kommt.

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Xubia  11.12.2022, 11:38
@Gorkon193

Ich habe "grundlos" geschrieben, gleich als erstes Wort. Ich gehe davon aus, dass du eine richterliche Anordnung meinst. Das wäre aber dann wohl kaum ohne Grund.

Ohne Grund gibt es diese Anordnung nicht und dann darf der Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung, weil dieser dann auch keine Amtshandlung durchsetzt.

Dann machst du dich nicht strafbar, und der Polizei sind auch die Hände gebunden.

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Gorkon193  11.12.2022, 14:06
@Xubia

Ein GV kommt NIE ohne Grund und immer mit Beschluß.

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Xubia  11.12.2022, 14:12
@Gorkon193

Du hast aber schon meine Antwort gelesen oder? Ich habe geschrieben, dass ohne Grund auch die Berufung egal ist. Solange kein Grund vorliegt, darf die Person nicht in die Wohnung. Ob er nun mit GV kommt oder nicht, spielt doch gar keine Rolle, denn das war nicht die Frage... Fakt ist, ohne GV darf er nicht unerlaubt in die Wohnung. Das gilt für jede Person ausnahmslos gleich.

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Gorkon193  17.02.2023, 11:38
@Xubia

Ich denke eher das dein "grundlos" Ignoranz den realen Tatsachen gegenüber ist, ein GV kommt niemals unberechtigt, dazu haben die inzwischen viel zu viel zu tun.

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Xubia  17.02.2023, 13:14
@Gorkon193

Darum ging es doch gar nicht. Ein GV kommt auch nicht grundlos. Der Punkt ist aber, dass die Berufung an sich egal ist, wenn es keinen Grund gibt. Würde also ein GV im noch so unmöglichen Fall grundlos deine Wohnung betreten wollen, hätte dieser nicht das Recht dazu.

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Gorkon193  17.02.2023, 13:16
@Xubia

Dann erklär doch mal was du mit grundlos meinst? Da fehlen doch Infos.

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Xubia  17.02.2023, 13:19
@Gorkon193

Grundlos, sprich ohne einen Grund, der das unerlaubte Betreten einer Wohnung rechtfertigt... die Infos fehlen, weil die Frage nur die Situation vorgibt, Hausverbot einem GV zu erteilen.

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Gorkon193  17.02.2023, 13:22
@Xubia

Oh man, lass gut sein....auch ein Hausverbot kann nicht ohne triftigen Grund ausgesprochen werden.Eine Privatperson darf gar nicht ohne Zustimmung ins Haus oder Wohnung,da ist der Beruf völlig egal.

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Xubia  17.02.2023, 13:27
@Gorkon193
Oh man, lass gut sein...

Du hast mich gerade angeschrieben...

[..] ein Hausverbot kann nicht ohne triftigen Grund ausgesprochen werden.

Lies bitte genauer, das habe ich auch nicht behauptet. Ich schreibe davon, dass er keine fremde Wohnung ohne Erlaubnis betreten darf.

Eine Privatperson darf gar nicht ohne Zustimmung ins Haus oder Wohnung,da ist der Beruf völlig egal.

Rate mal, was ich oben die ganze Zeit geschrieben habe.

Ich werde mich ab jetzt hier 'raus halten. Solltest du noch etwas schreiben, werde ich natürlich dennoch lesen. Ich wünsche somit noch einen schönen Tag.

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Theoretisch schon. In Verbindung mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung ist es jedoch wirkungslos.

Genauso gut oder genauso wenig kannst Du der Polizei Hausverbot erteilen :)

Musst denn eh nicht ins Haus lassen, nur wenn er ein durchsuchungs Beschluss hat. Ist aber nicht immer so. Wenn nicht brauchst ihn garnicht reinlassen

Woher ich das weiß:Recherche

Das wird nicht klappen, denn der holt dann notfalls die Polizei zu Hilfe!

Sicher nicht, weil es ein Justizvollzugsbeamter ist.. Man kann ja auch der Polizei sicher kein Hausverbot erteilen.