Darf man Design und Farb-Kombinationen kopieren?

4 Antworten

Auch Logos, Schriftzüge und sogar bestimmte Farben können rechtlich geschützt sein. Das Magenta der Telekom und das Rot von Coca Cola sind Beispiele dafür (die Schriftzüge / Logos sowieso).

Bevor du so etwas tust, solltest du dich also genau informieren, was das jeweilige Unternehmen wo und wie hat schützen lassen. Wird sonst ganz fix übel teuer. Oder du lässt es einfach und wirst selbst kreativ bei der optischen Gestaltung, machst also was komplett eigenes!


MrAmazing2 
Fragesteller
 23.02.2022, 03:37
genau informieren, was das jeweilige Unternehmen wo und wie hat schützen lassen.

Wo kann ich das tun?

Ich möchte zum Beispiel wissen, ob Discord deren Farben geschützt hat.

und wirst selbst kreativ bei der optischen Gestaltung

Dann kommt so ein Darkmode raus wie bei Gutefrage ... meh

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MrAmazing2 
Fragesteller
 23.02.2022, 03:46

Also darf ich rgb(226,0,116) nicht auf meiner Seite als Farbe verwenden?

Erscheint mir ein bisschen ridiculous dass man einzelne Farbcodes schützen könnte 🤔

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Peppie85  23.02.2022, 05:14

was die rechtlich geschützten farben betrifft, diese dürfen nicht verkauft werden. wenn aber jemand "aus zufall" sich für sich die gleiche mischt um z.B. damit sein auto zu lackieren, hat der jenige keine represalien zu befürchten.

an sonsten ist das eher fließend. nehmen wir z.B. die berühmten drei adidas streifen. machst du sie auf deine klamotten KANN adidas ggf. schritte einleiten. würden die aber in der regel nur tun, wenn du sie als echt verkaufst, oder in massen produziert auf den markt wirfst.

beim kopieren von solchen logos und so, wäre ich vorsichtig, weil es leider im internet, auch wenn du damit keinen reibach machst, eben leute gibt die damit reibach machen, nach so was zu suchen und entsprechende abmahnungen zu verschicken.

auch wenn du den code nicht 1:1 kopierst, aber das logo ist eben eine kopie.

lg, Anna

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HappyMe1984  23.02.2022, 12:24
@Peppie85

Es geht bei Schutzrechten letztendlich immer um die gewerblichen Absichten. Fehlen die, wie zum Beispiel bei der Lackierung des privaten PKW, gibt's auch keine Klage wegen der Verletzung dieser Schutzrechte.

Die "gewerbliche Nutzung" wird dabei aber ähnlich eng ausgelegt wie bei der Pflicht zur Gewerbeanmeldung - bereits die Absicht einer Gewinnerzielung genügt, es muss nicht bereits ein Gewinn erzielt worden sein! Deshalb sollte man eben auch im Netz bei einem YouTube-Video oder ähnlichem sehr vorsichtig sein, weil da doch recht schnell die Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden könnte. Und wenn man eine App programmiert, ist das eben auch der Fall.

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Die Farbe darf man benutzen, aber sobald man irgendwie in die Richtung des Logos geht, oder es irgendwie ähnlich aussieht, gibt es sicherlich Mecker. Lieber was eigenes ausdenken.

Gruß

Jörg von Prima-Basteln

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

auf Farben hat niemand ein Patent…

Außer die Telekom auf Magenta 😂

design ist da schon etwas schwieriger…

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein darfst du nicht. Plagiate sind ja auch nicht erlaubt.