Darf ein gewerbetreibender Aufträge annehmen und arbeiten verrichten wenn das Gewerbe noch nicht angemeldet oder die Anmeldung noch nicht abgeschlossen ist?

2 Antworten

Das kommt auf die Art der Tätigkeit an. Für manche Arbeiten braucht man eine spezielle Erlaubnis, da reicht die Gewerbeanzeige nicht.

Du kannst ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Ist also kein Problem. Nur die Rechnung kann er "theoretisch" noch nicht stelle, da keine Steuernummer vorhanden.