Darf der Vermieter bei mir Schulden auf die Kaution zugreifen?
Guten Abend Leute
Ich ziehe zwar aus dieser Wohnung aus wo ich jetzt wohne aber in dem Mietvertrag habe ich jetzt mal gelesen dass der Vermieter die Rückständen auf die Kaution zugreifen kann stimmt das? Da die Verwaltung und Vermietung in der Wohnung mit der ich wohne noch ziemlich bescheißen du hast noch geht!
Danke im voraus
3 Antworten
Wann darf man als Vermieter die private Mietkaution einbehalten?
Die Mietkaution sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ab. Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Das können Nachzahlungen aus offenen Betriebskostenabrechnungen sein oder auch Instandsetzungskosten für Mängel oder Schäden an der Wohnung. Auch Mietrückstände können nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Mietkaution beglichen werden. Unter Umständen darf der Vermieter aber nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen rechtlich geregelten Anteil. Zudem gibt es eine sogenannte Zweckbindung. Das bedeutet, der Vermieter darf die Mietkaution wirklich nur für Ansprüche aus dem Mietvertrag verwenden (BGH 2012 Az.: VIII ZR 36/12).
Noch mal zur Übersicht – Wegen dieser Ansprüche dürfte der Vermieter die Mietsicherheit oder Teile davon einbehalten:
nicht gezahlte Miete
Schönheitsreparaturen (oder Schadensersatz wegen nicht erfolgter Schönheitsreparaturen)
Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache
Nachzahlung nicht beglichener Betriebskosten
Aber Vorsicht: Das Einbehalten der Mietkaution für Schönheitsreparaturen ist nur dann rechtmäßig, wenn der Mieter laut Mietvertrag überhaupt dafür zuständig ist. Das muss im Mietvertrag explizit festgehalten werden.
quelle: https://kautionsfrei.de/mietkaution-einbehalten#wann-einbehalten
es sollte auch drin stehen, wie man die Wohnung wieder übergeben muss.
Ja da steht besenrein aber ich habe schon von mehreren Mietern erfahren das der Vermieter und die Verwaltung nach deren Auszug die Wohnung am liebsten von denen Leuten komplett erneuert haben wollte.
wenn besenrein drin steht, dann ist das auch so. daher macht man ein Übergabeprotokoll (immer mit zeugen) mit dem Vermieter zusammen.
Naja zum Übergabeprotokoll hat der Vermieter genauer gesagt die Verwaltung nicht alles aufgeschrieben. ich habe nachdem ich den Schlüssel bekommen habe 3 tage später noch weitere Schäden aufzählen können im beisein meiner mutter, worden aber von der Verwaltung abgewimmelt.
....mag sein, dass ich falsch liege: Aber dient die Kaution dem Vermieter nicht als Sicherheit für Mietausfälle oder vom Mieter verursachte Schäden?
Dachte ich auch aber als ich den Mietvertrag dann mal mit Freunden durchgelesen habe stand dass der Vermieter auf die Kaution zugreifen kann, aber ich habe die Wohnung unsaniert übernommen die wurde nur durchgekeht und nicht gestrichen oder die Löcher zu gemacht
...natürlich darf der Vermieter bestenfalls darauf zurückgreifen, wenn der Zustand nicht dem der damaligen Übergabe entspricht. Er kann nicht (gegen Kaution) einen Sanierungsfall vermieten und bei Auszug monieren, keine vollrenovierte Bude zurück zu bekommen, die er sofort weitervermieten kann. Aber er kann rückständige Mieten geltend machen...Deine Frage "wirkte" so, als ob das der Fall wäre.
Der Fall war dass ich damals aus corona-zeiten und Arbeit eine Wohnung brauchte und sie ist die einzige Wohnung war ich musste sie unsaniert übernehmen sie wurden nur einmal durchgekehrt und durchgewisch t da wurde nichts gestrichen da wurde nichts zugespachtelt weiß ich aber nicht ob der Vermieter alle Fehler aufgeschrieben hat ja gesehen hat da ich im Laufe räumphase in die neue Wohnung und Schäden dazu notieren musste die aber von der Verwaltung abgelehnt worden und als nicht richtig abgenommen wurden bzw aufgeschrieben worden und somit befürchte ich dass der Vermieter die Miete einhält um alles hier komplett neu zu machenObwohl im Übergabeprotokoll nur besenrein steht
Keine Mietschulden also. Aber trotzdem schwierig, wenn die damals vorhandenen Schäden nicht ordentlich protokolliert wurden und Du auf Treu und Glauben das Ganze übernommen hast. Denn natürlich wird es heißen, Du hättest eine Top-Wohnung heruntergewirtschaftet...solange Du das Gegenteil nicht beweisen kannst. Wobei Du doppelt zahlst: die verlorene Kaution und zusätzlich das, was Du inzwischen hineingesteckt hast, um die Bude zumindest halbwegs in einen wohnlichen Zustand zu versetzen.
Ja das ist was ich meinte aber ist es dann ich habe im Großen und Ganzen verloren? Ich habe die Abflussrohre neu kaufen müssen da die schon verrostet waren von innen einige Steckdosen in der Küche hatten von Anfang an immer für einen kompletten Stromausfall gesorgt und auch die Sicherungen raus rausgehauen
...tut mir leid! Das Problem ist wohl halt, das alles zu beweisen. Und die ausstehende Summe einzuklagen kostet natürlich auch erst mal Geld....das wissen solche skrupellosen Vermieter und nutzen (sorry, ist nicht abwertend gemeint!) die Naivität und Blauäugigkeit mancher Leute gerne aus.
Ich muss leider zugeben blauäugig war ich nicht xD aber ich musste mich entscheiden setz dich zu Corona Zeit mein Haustieren auf der Straße da der Vermieter mich aus der Wohnung schmeißen wollte und schnell neu vermieten wollte da es paar Interessenten gab die über das meer kamen oder nehme ich das was ich kriegen kann natürlich ist die Hausverwaltung und Vermietung in der Wohnung genauso korrupt und Abzocke deswegen wird es wahrscheinlich schwierig werden
...hast Du Fotos gemacht? Die könnten helfen, den "War"-Zustand mit dem "Ist"-Zustand zu vergleichen...bei Handy-Fotos ist ja i.d.R. das Aufnahmedatum (Metadaten) hinterlegt, die sich auch wiederherstellen lassen, wenn z.B. das Foto anderweitig (PC) abgespeichert wurde.
Kaution ist der englische Begriff für Mietsicherheit, solltest du doch wissen.
...naja, darum geht es doch! Der Vermieter möchte die Kaution als Mietsicherheit...soweit okay. Jetzt will er sie aber nicht zurück zahlen, obwohl keine Mietschulden bestehen und trotzdem er ein unrenoviertes, sanierungsbedürftiges Objekt vermietet hat, welches von der Mieterin zum Auszug hin nicht zu seiner Zufriedenheit instand gesetzt wurde (obwohl wohl einiges in Ordnung gebracht wurde), erdreistet er sich jetzt, diese Kaution einzubehalten. So habe zumindest ich die Frage jetzt verstanden....
Klar dafür ist die Kaution da.
Aber ist die Kaution nicht eigentlich für Renovierungsarbeiten vorgesehen?
Nein es ist eine Sicherheit für den Vermieter falls du nicht bezahlst oder die Wohnung beschädigt hinterlässt.
Und wie ist es bei einer beschädigten und unsaniert Wohnung die man im Vertrag übernommen hat
Dann steht es ja so im übergabeprotokoll das es nicjt dein verschulden ist.
WennVerwaltung ist so eingetragen hat dann müsste es drin stehen leider habe ich keine Kopie vom Übergabeprotokoll bekommen Punkt aber das mache ich wenn sie es nicht so eingetragen haben ich habe in den offenen Tage des Umzugs mehr Schäden in der Wohnung gefunden als die an dem einen Tag eingetragen hatten. Wo ich das fomular nachreichen wollte wurde angegeben es sei nicht glaubhaft obwohl ich mit meiner Mutter alles durchgesehen habe nach der Schlüsselübergabe.
Dann kann es sein, dass dir ein Teil der Kaution abgezogen wird.
Okay dann danke ich Ihnen für die Auskunft dann weiß ich auch was ich mich vorbereiten kann wünsche Ihnen noch ein schönes Pfingstwochenende
Ja aber gilt das auch wenn man im Mietvertrag eine unsanierte Wohnung die nur besenrein war übernommen hat?