Darf das Jobcenter mir den alleinerziehenden Bedarf streichen?

8 Antworten

Wenn du keinen Unterhaltsvorschuss bekommst, dann muss der Kindsvater dir Unterhalt für das Kind zahlen, der mindert den Bedarf deines Kindes. Auch hast du gegen ihn einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn er noch leistungsfähig ist.

Der wäre eigentlich VOR staatlicher Hilfe zu realisieren. Dein Freund sollte sich darauf einstellen, dass da ggf. Forderungen auch ihn zukommen.

Ich komme ja für unsere Tochter Finanziell selber auf, er hat sich nicht beteiligt. Auch was Kleidung oder Ausstattung, Verpflegung angeht.

Das einzige er fährt uns zu Terminen oder betreut unsere Tochter auch mal in meiner Wohnung.

Unterhalt hat er bisher noch nie an mich gezahlt.

LouPing  10.10.2018, 16:12

Als Vater ist er seiner Tochter gegenüber unterhaltspflichtig- fordere den ein und gut.

Das ist euer!! Kind und somit euer Problem!! Von Steuerzahler bekommst du noch zusätzlich dazu Kindergeld. Was also willst du noch?

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Da Du unabhängig von den getrennten Wohnverhältnissen noch mit dem Kindesvater in einer - nicht nur freundschaftlichen Beziehung lebst - giltst Du nach dem Gesetz auch nicht als alleinerziehend. Somit entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuß ebenso wie der Mehrbedarf bei den Leistungen nach SGB II.

Warum dieser Mehrbedarf überhaupt gewährt wird - habe ich bis dato noch nicht herausgefunden. Denn darin muss ja dann auch die Ablehnung eines solchen zu finden sein.

naja wenn du mit dem kindsvater zsm bist bist du ja nicht allein erziehend.

er hat nur ne eigene wohnung das ist alles.

er müsste ja auch unterhalt zahlen wenn er arbeit hat.

Warum erzählst du beim Jugendamt das du noch mit dem Kindsvater zusammen bist, dass hat sie doch nicht zu interessieren !

Laut Gesetz gilt man als alleinerziehend, wenn man alleine mit Kind in einer Wohnung lebt und gemeldet ist und keine weitere Person die min.18 Jahre alt ist, demnach sollte dir auch der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zustehen, wenn du vom Kindsvater keinen oder nur Unterhalt unterhalb des Unterhaltsvorschusses bekommen würdest.

Dann stünde dir der Differenzbetrag von gezahlten Unterhalt bis zum Unterhaltsvorschuss zu, demnach darf dir dann auch dein Alleinerziehenden Mehrbedarf nicht gestrichen werden, er wohnt ja nicht bei dir und ist auch nicht auf deine Wohnung gemeldet.

Du musst aber Unterhalt von ihm einfordern und das nicht nur für das Kind, sondern bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes ( Betreuungsunterhalt ) auch für dich, sollte er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Netto haben.

Beim Unterhalt für minderjährige Kinder liegt der Selbstbehalt bei min.bereinigten 1080 € Netto wenn man berufstätig ist und 880 € bei Arbeitslosigkeit bzw.dem Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV )

Wenn du also die Ablehnung für Unterhaltsvorschuss schriftlich hast, dann lege umgehend schriftlich einen Widerspruch ein, damit die Widerspruchsfrist nicht verstreicht.

Wärst du mal verheiratet gewesen und der Ex - würde keinen oder nur Unterhalt unter dem Unterhaltsvorschuss zahlen, dann stünde dir ja auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu, solange du wie gesagt alleine mit Kind wohnst und gemeldet bist.

Das du dann evtl.mit dem Ex - regelmäßig wieder ins Bett springst geht doch keinen etwas an, er ist dann halt zum Barunterhalt verpflichtet, solange ihr nicht gemeinsam in einem Haushalt lebt und er da gemeldet ist.