Bürgergeld im Studium - nur als Darlehen möglich?
Hallo liebe Community,
aufgrund von psychischer Erkrankung werde ich mich bald krankschreiben lassen müssen. Ich bin 35 Jahre alt und noch in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit 19,5h/Woche beschäftigt.
Welche (Finanzierungs-)möglichkeiten gibt es für mich als eingeschriebene Vollzeitstudentin, sollte ich arbeitslos werden? Stichworte Bürgergeld, Krankengeld, Urlaubssemester.
Ich danke schon jetzt für hilfreiche Antworten! Viele Grüße
3 Antworten
Früher war es zumindest immer so das gar kein Geld als Sozialhilfe gezahlt wurde wenn man studierte.
Du hast versicherungspflichtig gearbeitet, hast also sowohl Anspruch auf Krankengeld und auch AlG 1 wenn du dem Arbeitsmarkt weiter mit bis zu 20 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehst.
Mit Bürgergeld wird das dann aufgestockt.
Lieben Dank für deine Antwort, DerHans.
Ich bin aber noch Vollzeit an der Uni eingeschrieben.
Da ich vor einem Jahr mal unabhängig von der Erkrankung sehr kurzfristig meinen damaligen Job verloren hatte, habe ich mich arbeitslos melden müssen und hatte mich erkundigt wie es mit Bürgergeld aussieht. (Habe es aber geschafft, mir in kurzer Zeit einen neuen Job zu organisieren..)
Da kam seitens der Agentur f. Arbeit immer die Frage auf, ob ich schon ein Jahr lang in der Teilzeitbeschäftigung arbeite und die Antwort, dass es Bürgergeld nur als Darlehen gäbe..!?
Im Krenkenstand bist Du inkündbar und erhältst vom AG 6 Wochen Lohnfortzahlung. Bei längerer Erkrankung gibt es dann das Krankengeld von der Krankenkasse für 72 Wochen, danach gibt es ALG, da Du von der KK ausgesteuert wirst (da aber bitte nachfragen, ob dies an Bedingungen geknüpft ist). BAFöG geht vor Bürgergeld. Hast Du BAFöG Anspruch, beantrage dies. Wohngeld Anspruch prüfen (Mindesteinkommen vorhanden? Sonst Bürgergeld aufstockend beantragen).
Was bedeutet "von der Krankenkasse ausgesteuert werden"?
Die KK zählt nur 72 Wochen (+ die 6 vom AG).
Ich kann zwar verstehen, dass Du Dich nicht neu Verschulden möchtest, aber das ist den Ämtern egal. Mglw kann da DRV greifen, was Dein P. sagte. Wie sieht es denn aus mit dem Studium? Nimmst Du daran Teil und kommst weiter? Denn dann wäre auch über ein Pausieren dessen nachzudenken. Da wäre dann der AStA mein erster Ansprechpartner (nur wenn das infrage kommen sollte)
Habe seit einem Jahr (wg. des aktuellen, sehr stressigen Jobs - den ich auch nicht weiter ausführen möchte- und der Erkrankung) keine Klausur mehr geschafft. Um ein Urlaubssemester werde ich wohl nicht herumkommen + ein Beratungsgespräch bei der psychosozialen Beratungsstelle/Studienverlaufsberatung der Hochschule. Ich muss noch drei Klausuren und die Bachelorarbeit schreiben.
bedeutet dass mein Rentenanspruch noch geringer ausfallen wird? Erstmal würde ich einschätzen, dass die 72+6 Wochen zur Genesung ausreichen
Das sagt Dir dann die DRV. Einfach mal anrufen. Die sind da eigtl alle nett
Das ist falsch. Man kann auch während und sogar WEGEN der Krankheit gekündigt werden. Das muss natürlich individuell begründet werden.
Erst hast du Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Das gilt natürlich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ich danke dir vielmals für die Antwort.
BaföG ist ausgeschöpft, ich habe bereits vor einigen Jahren die Höchstförderungsdauer um ein Jahr verlängert, aufgrund von Erkrankung. Letztens habe ich daher einen hohen Betrag an BaföG-Schulden zurückgezahlt. Die Schulden sind jetzt getilgt aber ich möchte mich nicht von Neumen verschulden, sofern möglich. Wohngeld erhalte ich noch aufstockend zur Teilzeitbeschäftigung.
Da ich vor zwei Monaten befördert worden bin, wird der Anspruch auf Wohngeld wohl wegfallen, weil mein Gehalt erhöht worden ist. Ich erhalte zur Mitte des Monats erstmals (rückwirkend) das erhöhte Gehalt. Ich weiß dass ich Krankengeld mit Wohngeld aber dann wieder aufstocken kann.
Was bedeutet "von der Krankenkasse ausgesteuert werden"?
Ich werde mich in der nächsten Therapiestunde dazu bei meinem Therapeuten erkundigen, er hatte mal Andeutungen gemacht dass es im schlechtesten Fall an meine Rentenversicherung geht anstatt Krankengeld, da ich noch kein ganzes Jahr in der aktuellen Firma arbeite!?
LG