Berücksichtigt die Berufsausbildungsbeihilfe nicht die höhe der Miete?
Möchte mit Mitte zwanzig meine erste Ausbildung beginnen, mache mir aber etwas sorgen um die Finazierbarkeit.
1 Antwort
Es gibt beim BAB - und Bafög - nur eine Pauschale für die Warmmiete, diese beträgt derzeit 360 Euro die es max.gibt, egal ob man weniger oder mehr zahlen muss.
Im Internet findest Du auch einen kostenlosen BAB - Rechner.
Was verdienst Du denn laut Azubivertrag an Bruttovergütung und wie alt bist Du ?
Dann könntest Du ggf.beim Jobcenter noch Bürgergeld beantragen und da evtl.noch eine Aufstockung bekommen.
900 Brutto, 26 Jahre. Zurzeit mache ich diese Ausbildung bei einem Träger und bekomme auch 1050 Euro Bürgergeld, wegen guter Leistung werde ich aber dual übernommen.
Da Du schon über 25 bist, brauchst Du für eine eigene Unterkunft keinen wichtigen Grund mehr beim Jobcenter.
Deshalb sollte dir dann bei Bedarf auch eine Aufstockung vom Jobcenter zustehen, wenn dein anrechenbares Gesamteinkommen deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht deckt.
Wenn Du aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, kann es durchaus sein, dass das Jobcenter eine evtl. Unterhaltspflicht der Eltern prüft.
ok das ist wirklich ein Problem, ich zahle 550 Euro..