Bekommt meine Freundin(FSJ) Wohngeld, wenn sie bei mir(Azubi) wohnt?

2 Antworten

Wie alt ist sie denn und was musst Du an Miete zahlen ?

Wenn ihr nicht verheiratet seid und in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, euch nicht freiwillig unterstützen wollt, sollte zumindest wie beim Bürgergeld vom Jobcenter im ersten Jahr dein Einkommen keine Rolle spielen.

Beim Bürgergeld würdet ihr dann also noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden.

Zumindest theoretisch könnte ihr dann auch Wohngeld zustehen, wenn sie über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügt.

Sie sollte dann mit ihrem Einkommen die Hälfte deiner Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen können und dann noch min. 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter übrig haben.

Derzeit wären das 563 Euro Regelbedarf und davon nach Zahlung der halben Warmmiete min.noch 80 %.

Sonst Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.


NotSoFunny06 
Fragesteller
 16.05.2024, 18:55

Sie ist 18 und ich zahle warm 480€. Mit Internet und Strom ca. 599€

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isomatte  16.05.2024, 21:30
@NotSoFunny06

Internet und Strom sind nicht relevant.

Wenn sie von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt, steht dir zumindest das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu.

Damit hätte sie dann um die 600 Euro zur Verfügung.

Da könnte es mit Wohngeld etwas eng mit dem zuschussfähigen Mindesteinkommen werden.

Bliebe dann unter Umständen nur Bürgergeld vom Jobcenter.

Es würde dann sicher die Hälfte von deiner Warmmiete zu Grunde gelegt, dann hätte sie bei etwa 600 Euro nach Abzug von 240 Euro anteiliger Warmmiete noch um die 360 Euro zur Verfügung.

Um das zuschussfähige Mindesteinkommen zu erreichen, müsste sie bei 80 % noch um die 450 Euro zur Verfügung haben.

Der Umzug wäre bei dieser Entfernung sicher ein wichtiger Grund und dann wäre sie mit Bürgergeld sicher besser gestellt.

Kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld findet ihr im Internet.

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https://ich-will-fsj.de/was-du-bekommst/bezahlung-und-mehr

Wohnen im FSJ /BFD - Unterkunft oder Geldersatz

Wenn eine Einsatzstelle keine kostenfreie Unterkunft bietet, bekommst du eine sogenannte "Geldersatzleistung". Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen Zuschuss zu deinen Fahrtkosten zur Einsatzstelle. FSJ/BFD-Stellen mit Unterkunft sind nur begrenzt verfügbar.

https://www.hamburg.de/informationen/

Werden Unterkunft und Verpflegung nicht vom Träger gestellt, können Geldersatzleistungen in Form von Kostenerstattung -in Anlehnung an die Sachbezugsverordnung des Bundes in der jeweils geltenden Fassung- gezahlt werden.

( Das gilt wohl nicht nur für Hamburg.)

Zusätzlich steht Dir ( als U-25-Jährig ) mindestens das gesetzliche Kindergeld zu, bzw. ergänzender elterlicher Unterhalt.

Anspruch auf Wohngeld - nein, zudem man dafür auch mindestens ein Einkommen in Höhe von 80% des Bedarfs nach SGB II - sprich des Bürgergeldes würde nachweisen müssen ( 80% des Regelsatzes 450,40 Euro plus 80% der anteiligen Miete = X )