bekomme ich jetzt mein Ausbildungsplatz nicht aufgrund der schlechten Erstuntersuchung?
Hey, ich bin 16 Jahre alt und war bei meiner Erstuntersuchung und da stand drauf das ich dauernd gefährdet bin also mit diesen zwei Sternchen** und da stand auch drauf das: „nach § 40 Abs. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden“ heißt das jetzt das ich mein Ausbildungsplatz nicht bekomme ? Weil mein Arbeitgeber hat mir ja schon den Ausbildungsvertrag gegeben. Was noch eventuell zu erwähnen ist das es ein Fragebogen ist
2 Antworten
Um welchen Ausbildungsberuf geht es denn und was steht genau im Untersuchungsbericht, also bei welcher Tätigkeit bist du einer Gefährdung ausgesetzt.
In der Radiologie bist du Strahlung ausgesetzt. Geht es vielleicht darum? Das könnte durch das JArSchG problematisch sein. Aber das war ja vor Abschluss des Vertrages bekannt.
Ne also ich gesundheitlich garrrnichtsss die Ärztin meinte selber aufgrund des Übergewicht
Er darf dich nicht beschäftigen also JA.
LG
Juli
als mfa im Bereich Radiologie in einer Praxis es ist an sich wirklich keine schwere Arbeit man ist halt oft am sitzen und am stehen wenn man halt Sachen versorgt et. und an sich ich fühle mich eigentlich „gesund“ mir wurde an sich nicht erzählt in welcher Tätigkeit ich gefährdet bin nur das ich Übergewicht bin aber mehr nicht