Autokauf von mit verstecktem Mangel. Was kann ich tun?

3 Antworten

Du könntest den Verkäufer einfach vorschlagen, er soll das Auto zurücknehmen.

Hintergrund: Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen.

Das hat er offensichtlich nicht getan, dann muss er sie auch leisten.

Notfalls einen Anwalt einschalten.

Rasentraktor007  30.04.2024, 18:53
Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen.
Das hat er offensichtlich nicht getan, dann muss er sie auch leisten.

Wenn's denn so einfach wäre...

Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Fehler schon vor der Übergabe an ihn bestand, der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.

Notfalls einen Anwalt einschalten.

Genau das.

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Raven751  01.05.2024, 10:13
@Rasentraktor007
Rechtlich muss der Käufer bei einem Privatkauf zweifelsfrei nachweisen (!), dass der Fehler schon vor der Übergabe an ihn bestand

Das ist korrekt

der Verkäufer davon wusste und dass er ihm das arglistig verschwiegen hat.

Das wäre aber nur nötig, wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, was aber hier nicht der Fall war, wenn ich es richtig verstanden hab.

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Rasentraktor007  01.05.2024, 10:16
@Raven751

Der Nicht-Ausschluss der Sachmängelhaftung spielt hier keine Rolle, weil:

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsgüterkauf gibt es bei einem Privatkauf auch keine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 12 Monate, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen hatte.
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Also was man technisch tun oder lassen sollte, dazu kann ich nichts sagen. Ich hatte aber auch nicht gedacht, dass ein Getriebeölwechsel mit Spülung zu einer Verschlimmerung führen könnte. Vielleicht nochmal ne zweite Meinung einer andern Werkstatt einholen?

Unter anderem zur rechtlichen Seite kann ich was sagen. Fangen wir mal von vorne an:

ebay Kleinanzeigen

Gibt es schon lange nicht mehr. Das heißt längst Kleinanzeigen. Aber wissen ja was gemeint ist.

Ganz entgeistert nahmen wir einen Zettel

Besser als nichts. Pflicht ist ein schriftlicher Kaufvertrag ja nicht, aber natürlich sinnvoll. Tipp fürs nächste Mal: Vorher darüber sprechen und im Zweifel selbst eine Vorlage mitbringen.

Er hat keinen "Haftungsausschluss" oder "gekauft wie gesehen" oder ähnliches darauf geschrieben.

Die korrekte Bezeichnung lautet "Ausschluss der Sachmängelhaftung". Ist das nicht vereinbart, haftet auch der private Verkäufer für Mangel die erst nach dem Kauf ersichtlich wurden. Fragt sich nur, ob der Verkäufer das auch so sieht oder man sein Recht erst vor Gericht durchsetzen muss.

Fragen kann man ja mal ob er zu nem Preisnachlass oder zu einer Auflösung des Kaufvertrages bereit wäre.

Die andere Möglichkeit wäre zu beweisen, dass er den Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verschwiegen hat. Dafür wäre er in jedem Fall haftbar. Ist aber für gewöhnlich schwer zu beweisen.

dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer, welcher im Kfz-Brief steht, ist

Auch wenn es viele denken: Der Fahrzeugbrief beurkundet nicht die Eigentumsverhältnisse. Heißt: Wer im Fahrzeugbrief steht ist zwar Halter, aber nicht zwingend auch Eigentümer. Insofern kann das tatsächlich so seine Ordnung haben.

Ich würde raten das Gespräch mit dem Verkäufer zu suchen. Ich würde ihn dabei darauf aufmerksam machen, dass er die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat und insofern auch für Mängel, die erst nach dem Kauf bemerkt wurden, haftbar gemacht werden kann. Und dann sagst du, was du von ihm willst z. B. dass er es reparieren soll (er hat übrigens auch ein Recht auf Nachbesserung), Preisnachlass oder Auflösung des Kaufvertrags. Vielleicht zeigt er sich kompromissbereit.

Andernfalls wirst du nur über den Rechtsweg was bewirken können. Das kostet Zeit, Nerven und je nach Ausgang auch mehr oder weniger an Geld. Lohnt sich also nicht unbedingt.

Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man bei einem Autokauf nur falsch machen kann.

Und ohne Anwalt wirst Du da nicht weiterkommen.