Auslandsaufenthalt mit Nachteilen verbunden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einreiseformalitäten werden auf jeden Fall vom Brexit beeinflusst:

Wer bisher aus einem anderen EU-Land nach Großbritannien einreisen wollte, benötigte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und musste durch die Grenzkontrolle. Grund: Das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied des Schengener Abkommens, das unter anderem die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen regelt. Daran wird sich bis zum endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU auch nichts ändern.

Egal, ob No-Deal- oder Deal-Brexit: Bis 31.12.2020 genügt für EU-Bürger zur Einreise ein bis zum Reiseende gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist derzeit nicht geplant.

Im Falle eines No-Deal-Brexits gilt: Großbritannien garantiert deutschen Staatsangehörigen, dass sie automatisch bei Einreise mit Reisepass oder Personalausweis eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (leave to remain) bis zum 31.12.2020 erhalten. Wenn Ihr Sohn länger in Großbritannien bleiben möchte, kann er einen Aufenthaltstitel beantragen, der eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für bis zu 36 Monate vorsieht.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der britischen Botschaft:

https://uk.diplo.de/uk-de/02/faq-informationen-brexit/610518?openAccordionId=item-503718-1-panel

Mehr Infos, auch zur Krankenversicherungskarte & Brexit:
https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Gooddoctor 
Fragesteller
 29.10.2019, 17:45

Sollte hilfreich sein , vielen Dank , falls es nicht hilfreich anzeigt , hab ich mich verdrückt , ich fand die Auskunft sehr aussagekräftig

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