Auf Ebay einen fortnite account verkauft und die Person gescammt?

5 Antworten

Im paragraph 263 des StGB steht:

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Woher ich das weiß:Hobby

Azad28  31.07.2023, 17:51

aber eigentlich verstößt es gegen die AGBs von epic games einen fortnite acc zu kaufen/verkaufen also wird die polizei sich nicht um sowas kümmern oder?

0

Das Ganze ist in dreierlei Hinsicht problematisch. und nur weil es gegen die AGB des
Verlages verstößt, Konten zu verkaufen, und auch gegen die AGB von eBAY virutelle Güter zu handeln, ist und bleibt es Betrug, wenn du dem Käufer etwas versprichst, was nicht der Warheit entspricht.

Ein Beispiel: du bietest auf dem Schulhof Heroin® an. Dann kannst du eine Menge Ärger kriegen, denn Heroin® ist ein markenrechtlich geschützter Name. Biete es lieber als Diacetylmorphin an. Dann wirst du, wenn du erwischt wirst nur für Rauchgifthandel und nicht für den Verstoß gegen das Markenrecht verknackt.

lg, Anna

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug

Conny727373 
Fragesteller
 09.07.2023, 17:36

nsja ich hab ein account gegeben aber leer

0
Conny727373 
Fragesteller
 09.07.2023, 17:44
@LuciusArtorius

was wenn ich den account den verkäufer würde und was wenn der Verkäufer das account schon vor 30tsgen gekauft hat

0
LuciusArtorius  09.07.2023, 17:45
@Conny727373

Jetzt noch mal auf Deutsch!

Aber unabhängig davon ... wenn du etwas verkaufst und nicht lieferst, oder etwas anderes lieferst als du eigentlich verkauft hast, ist dies eine STRAFTAT!

4
versailless  09.07.2023, 17:39

der Verkauf selber ist nicht strafbar, sondern lediglich ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen..

0
versailless  09.07.2023, 17:46
@Conny727373

ein account zu verkaufen und zu kaufen verstößt gegen die AGBs und der Account wird deaktiviert... eine Anzeige wird du nicht bekommen.

0
LuciusArtorius  09.07.2023, 17:46
@versailless

Hast du die Frage immer noch nicht korrekt erfasst?

Sie schreibt, sie hat einen Account verkauft, aber nicht geliefert!

Willst du mir echt erzählen, dass das kein Betrug ist?

2
versailless  09.07.2023, 17:51
@LuciusArtorius

Joa schon, aber der käufer macht sich auch STRAFBAR indem er denn account gekauft hat. also kann rechtlich wahrscheinlich nichts gemacht werden und die polizei etcetc haben sowieso anderen kram zu tun.

1
LuciusArtorius  09.07.2023, 17:54
@versailless

Du schreibst eben, dass der Verkauf nicht strafbar ist, und nun, dass sich der Käufer auch strafbar gemacht hat? Wegen was soll sich denn der Käufer strafbar gemacht haben, wenn der Verkauf von Accounts doch nicht verboten ist?

Mädchen, lass mal bitte deine Antworten löschen ... du schreibst hier, entschuldige meinen Ausdruck einfach nur Müll!

2
Dommie1306  09.07.2023, 17:56
@versailless

Wieso sollte sich der KÄUFER strafbar machen?

Wenn der Account nicht gerade im Vorfeld gestohlen war, liegt hier KEINE Datenhehlerei nach §202d StGB vor.

Wenn du wegen den AGB meinst: Das ist rein zivilrechtlich, interessiert weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft und ist ganz sicher nicht STRAFBAR. Das ist eine reine Angelegenheit "Käufer"/"Epic"...

2
LuciusArtorius  09.07.2023, 19:59
@versailless

Was soll denn jetzt dein Blahblahblah? Sag doch einfach: "Okay ich habe die Frage offenbar nicht richtig gelesen, oder habe einfach keine Ahnung ... meine Antwort war Quatsch ... entschuldige mein versuchtes Kluggescheiße ...."

1
Dommie1306  09.07.2023, 20:23
@versailless

Doch natürlich. Das ist ein Betrug. Ein Betrug mag die Staatsanwaltschaft gar nicht.

Ein Betrug ist nämlich - sobald der Täter ermittelt ist - mega einfach nachzuweisen, also eine "billige Verurteilung" für den Staatsanwaltschaft #Stricher-Liste

0
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn du angezeigt wirst, wird ein Verfahren und Ermittlungen gegen dich eröffnet. Je nachdem "wie schlau" du den Zahlungsfluss verschleiert hast, wirst du irgendwann als Beschuldigte vernommen oder das Verfahren wird gegen unbekannten Täter eingestellt.

Würde ich den Vorfall auf den Schreibtisch kriegen, wäre mein Weg wie folgt:

  • Kontrollieren, wohin das Geld bezahlt wurde, PayPal, Paysafecard etc. Schauen wie der weitere Zahlungsfluss ist.
  • Parallel dazu Anfrage bei EPIC, wem der zu verkaufenden Account gehört
  • Sollten irgendwo Klarpersonalien auftauchen: Gut so. Wenn nicht, dann die IP-Adressen abfragen, wer der Anschlussinhaber ist.

Sollte ich bis jetzt keinen Hinweis auf den Täter haben, würde ich bei dem Betrag die Staatsanwaltschaft fragen, ob wir überhaupt weiter ermitteln sollen => Würde vermutlich auf eine Einstellung rauslaufen.

Das einzige, was da auf jeden Fall als "Nebenstrafe" sicher ist, ist die Sperrung des zu verkaufenden Accounts Seitens Epic, da in deren AGB ein Verkauf von Accounts ausgeschlossen ist.

Sollten die Ermittlungen erfolgreich sein: Zivilrechtlicher Anspruch gegenüber dem Täter (also Rückzahlung der 95 Dollar, zusätzlich Zinsen und etwaige Auslagen (Anwalt etc.)), vermutlich Anklage wegen Betruges (Betrug wird nur selten eingestellt bei ermitteltem Täter, dafür ist es eine zu sichere Nummer vor Gericht).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Der Knast ruft. Willkommen daheim Hefenbruder!