arbeitslos Anspruch auf Kindergeld ?

4 Antworten

Deine Eltern haben ggfs Anspruch auf Kindergeld. Ohne genügend Infos kann man hier keine Antwort geben. Wie alt, wo wohnhaft, Ausbildung abgeschlossen? ...


paulinwinter99 
Fragesteller
 29.08.2019, 14:55

19 und wohne noch bei meinen Eltern und war nur bis jetzt in der Schule nach der Schule nur Nebenjob gearbeitet

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floppydisk  29.08.2019, 15:02
@paulinwinter99

Ja dann kriegen deine Eltern wahrscheinlich Kindergeld für dich, aber das hat ja mit dir nichts zu tun. Das Geld steht deinen Eltern zu.

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Wenn du bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter zwischen 18 - 21 Arbeit suchend oder Ausbildung suchend gemeldet bist, ab 21 - 25 ginge dann nur noch Ausbildung suchend, dann hätten deine Eltern auch weiter Anspruch auf Kindergeld.

Bei Arbeit suchend Meldung dürftest du dann aber max.eine geringfügige Beschäftigung von bis zu 450 € Brutto ausüben, bei einer Ausbildung suchend Meldung wäre das nicht der Fall, man muss nur ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung sein.

Die Höhe des Einkommens spielt beim Kindergeld schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.

Würdest du z.B. schon eine feste Zusage für eine Ausbildung ( z.B. Azubi Vertrag ) zum nächst möglichen Beginn haben und du hättest noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, dann könntest du in der Wartezeit sogar Teil - oder auch Vollzeit arbeiten und es würde trotzdem Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium dürftest du im Durchschnitt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, sonst würde der Anspruch auf Kindergeld entfallen, weil du dann einer Kindergeld schädlichen Beschäftigung nachgehen würdest.

Wie alt bist du? Wohnst du noch zu Hause? Beziehst du Unterhalt von deinen Eltern? Hast du eine Ausbildung?

Gegenfrage - was ist die Augangsposition?

  • Bist Du als U25-jährige/r auf Ausbildungsplatzsuche?
  • Oder als unter 21-jährige/r auf Stellensuche nach gerade beendigter Ausbildung?