Darf ein Engländer nach dem Brexit weiterhin in der EU arbeiten?

1 Antwort

Bei einem Deal-Brexit darf bis Ende der Übergangszeit ganz normal weiter gearbeitet werden. Was dann passiert, muss im Rahmen der Deal-Verhandlungen noch beschlossen werden.

Bei einem No-Deal-Brexit darf erst einmal für ein Jahr weiter gearbeitet werden, während man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss. Wer am Tag des Brexits in Frankreich lebt und arbeitet und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, darf weiterhin dort arbeiten.

Eine detaillierte Beschreibung findest Du auf der Seite der britischen Regierung: https://www.gov.uk/guidance/living-in-france

Auf der Seite der französischen Regierung gibt es ebenfalls genaue Infos:

https://brexit.gouv.fr/sites/brexit/accueil/vous-etes-britannique.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung