3 Antworten

Es ist wichtig zu bedenken, dass das NICHT eine staatliche Strafe ist, und nicht per Gesetz geregelt. Ausserdem ist's in Österreich ...

Er braucht die 4000€ nicht zu zahlen, fliegt dann aber aus der Anwaltskammer, was schlimm sein kann oder auch nicht (schon in Rente ?).

Diese Anwaltskammern sind letzliche halb-private Vereine die sich selber verwalten.

Das ist in etwa so, wie wenn ein Mitglied von PETA sich mit einem dicken Steak ablichten lässt, oder wenn ein Grünenpolitiker RollsRoyce fahren würde ... da wär auch Ärger programmiert.

Ich bin zwar kein Österreicher, finde es aber dennoch richtig.

Ist ja kein Gesetz sondern eine Regel des Vereins indem er ist. Daher ja ist in ordnung.