Als Hartzer Bruders BMW fahren? Kann das Jobcenter das Auto beschlagnahmen?

8 Antworten

Natürlich kann ein Sozialleistungsträger kein Auto "beschlagnahmen" , wo hast Du denn diese Falschbehauptung her?

Das Halten eines angemessenen Kfz ist beim Bezug von ALG II im übrigen nicht verboten.

Der Leistungsträger darf aber ermitteln, ob das Auto dir gehört oder nicht und darf auch rausfinden, ob Du die Kosten des Autos trägst. Er darf Dich dann auch fragen, wie Du Dir die Kosten leisten kannst (Nebeneinkommen). Das macht er vor allen dann, wenn vermutet wird, dass der Leistungsbezieher falsche Angaben gemacht hat.

Nein.

Hat es schon mal gegeben, als ein Leistungsempfänger mit einem roten Ferrari beim Jobcenter vorführt und der Sachbearbeiter das sah.

Die veranlasste Halteranfrage ergab, dass das Fahrzeug der 70 jährigen Mutter des Leistungsempfängers gehörte.

Zweifel blieben, aber die Leistungen auch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Für den Fall, daß Du kein Troll bist:

Können die das Auto beschlagnahmen wenn ich es jeden Tag fahre ???

Im Zweifelsfall müßte ein Gericht klären, wessen Eigentum das Kraftfahrzeug unter den genannten Umständen darstellt.

Eine Beschlagnahme durch das Jobcenter halte ich jedoch für annähernd ausgeschlossen.

Wenn du eine Fahrtkostenerstattung erhältst, könnte es problematisch werden, da für die Fahrtkosten auch die Abnutzung des Fahrzeugs einberechnet wird, die dann an deinen Bruder gezahlt werden müssten.

In diesem Fall könnte das JC eine Erklärung von deinem Bruder verlangen, dass er Fahrtkosten von dir erhält.

Nein.
Da es nicht rechtlich dein Fahrzeug ist.