Alimente?

Kessie1  06.01.2023, 09:44

Geht es um Österreich?

Zeus2377 
Fragesteller
 06.01.2023, 09:48

nein schweiz

4 Antworten

Wie du geschrieben hast, geht es um die Schweiz. Hier in der Schweiz ist der erste Schritt, dass man den Mindestbedarf der Erwachsenen und der Kinder ermittelt. In vielen Kantonen gibt es dafür Tabellen, aber Erfahrungswerte gibt es überall. Der Partner, bei dem die Kinder leben, bekommt einen Zuschlag auf den eigenen Bedarf unabhängig vom Bedarf der Kinder selbst (eine Art Betreuungslohn, aber nur gering).

Dann ermittelt man den Überschuss den das Paar mit dem Einkommen von beiden zusammengezählt hat. Dieser Überschuss wird nach einem Schlüssel aufgeteilt, bei dem die beiden Erwachsenen doppelt zählen und die Kinder einfach. Also bei zwei Kindern 1/3 Mann, 1/3 Frau und je 1/6 für die Kinder.

Wenn der Mann selbst nur seinen Grundbedarf decken kann, dann braucht er nicht an die gutverdienende Frau oder die Kinder zu zahlen.

Rechnerisch kann es sogar passieren, dass der Mann Anrecht auf Alimente hat, obwohl die Kinder bei der gutverdienenden Frau wohnen. Allerdings wird hier die Richterin sagen, dass man dem Mann einen höheren potenziellen Verdienst zurechnen muss. Solange er unterdurchschnittlich verdient, wird er nicht am Überschuss beteiligt. Kann bei Behinderung und so anders aussehen.

Der Ruf nach dem Staat ist erst berechtigt, wenn die Expartner gemeinsam nicht genug verdienen. Es ist also so wie du sagst. Wenn sie genug verdient, aber der Exmann nicht, dann ist der Staat trotzdem raus.


ErikSommer  06.01.2023, 10:29

Ganz wichtig ist natürlich der Grund dieser Lohnpfändung, wenn erst dadurch der Lohn zu niedrig wird, vorher aber über dem Mindestbedarf liegt. Da muss man schauen. Auf jeden Fall Anwältin/Anwalt suchen.

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Stimmt das wenn man eine alleinerziehende Mutter ist und jetzt einen guten Lohn hat, dass der Exmann nichts mehr zahlen muss.Der Exmann hat eine lohnpfändung.

Wenn man Alleinerziehende Mutter ist und einen guten Lohn hat muss der Ex TROTZDEM seinen Beitrag zur Unterhaltung des Kindes leisten.

Ist es aber bei einer Lohnpfändung nicht so dass es jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen wird?

Tut das was zur Sache? Zahlen für das Kind muss er trotzdem und Unterhalt wird bei sowas meines Wissens nach auch privilegiert behandelt.

Der Exmann zahlt keine alimente, deshalb hat bis heute der Staat geholfen, aber da die alleinerziehende Mutter jetzt mehr verdient, möchte der Staat das Geld nicht mehr zahlen.

Kann man sich einen Anwalt nehmen und klagen. Ich finde das Szenario aber auch absurd, weil klar ist, dass der Vater Unterhalt zu zahlen hat.


Zeus2377 
Fragesteller
 06.01.2023, 09:48

ich bin jaa auch deiner Meinung, es ist für mich auch ein Muss dass beide Eltern ihre Aufgaben gegenüber den Kindern erledigen.

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SarahSchweiz  06.01.2023, 09:52
Wenn man Alleinerziehende Mutter ist und einen guten Lohn hat muss der Ex TROTZDEM seinen Beitrag zur Unterhaltung des Kindes leisten.

In der Schweiz richtet sich die Beitragsleistung auch nach dem Einkommen der Mutter. Wenn dieses höher liegt als das des Mannes, dann kann es durchaus auch vorkommen,m dass der Mann nichts mehr zu bezahlen hat - vor allem dann, wenn er Lohnfändungen vorweisen kann.

Tut das was zur Sache? Zahlen für das Kind muss er trotzdem und Unterhalt wird bei sowas meines Wissens nach auch privilegiert behandelt.

Nein, das wird nicht priviligiert behandelt, wenn die Frau selbst über genügend Einkommen verfügt.

Kann man sich einen Anwalt nehmen und klagen. Ich finde das Szenario aber auch absurd, weil klar ist, dass der Vater Unterhalt zu zahlen hat.

Das Szenario ist nicht absurd und so klar ist das nunmal nicht. "Frau hat Kind - Mann bezahlt" gilt so einfach nicht immer (und das in gewissen Fällen auch absolut zurecht).

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BeviBaby  06.01.2023, 10:56
@SarahSchweiz
In der Schweiz richtet sich die Beitragsleistung auch nach dem Einkommen der Mutter.

Ich gehe nach Deutscher Gesetzeslage. Wenn jemand der Ansicht ist in einem überwiegend von deutschen frequentierten Forum nach der Rechtslage in der Schweiz zu fragen, dann hätte er das in der Frage erwähnen müssen.

Bei Anwendung der Deutschen Gesetzeslage ist meine Antwort, entgegen deiner Einwände, nämlich korrekt.

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ErikSommer  06.01.2023, 11:32
@SarahSchweiz

Ja, das hört sich richtig an. Viele Grüße aus Genf !

Hätte nicht gedacht, dass es offenbar in Deutschland deutlich anders ist.

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SarahSchweiz  06.01.2023, 11:40
@BeviBaby
Wenn jemand der Ansicht ist in einem überwiegend von deutschen frequentierten Forum nach der Rechtslage in der Schweiz zu fragen, dann hätte er das in der Frage erwähnen müssen.

Sorry, ich dachte, das wäre klar, habe dann aber erst später gesehen, dass der Fragesteller diese Information erst nach deiner Antwort nachgetragen hat. Missverständnis meinerseits.

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ErikSommer  06.01.2023, 10:26

Das hört sich nicht so an, als ob es die Situation in der Schweiz richtig beschreibt. Allerdings hat die Fragestellerin es auch nur auf Nachfrage dazugeschrieben. Ich habe zusammengefasst, wie es bei uns läuft. Das Gericht kann anders entscheiden, aber das sind so die üblichen Faustregeln.

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BeviBaby  06.01.2023, 10:54
@ErikSommer
Das hört sich nicht so an, als ob es die Situation in der Schweiz richtig beschreibt.

Dann wäre es vielleicht NETT GEWESEN wenn das irgendjemand mal erwähnt hätte...

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Hallo,

da solltest du dich wirklich von einem Anwalt oder vom Jugendamt/Sozialberatung beraten lassen...

Wenn du mehr verdienst und deswegen weniger oder keine Unterstützung bekommst, dann (sei mir nicht böse) würde ich auf Gehalt verzichten und Stunden einsparen, damit alles so wie vorher ist... (nur weniger Arbeitszeit) das sollte machbar sein, denke ich...

Geld verschenkt man nicht...

Alles Gute 🍀🍀🍀


GutenTag2003  06.01.2023, 09:48
würde ich auf Gehalt verzichten 

Was für ein Unsinn.

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circle1  06.01.2023, 09:50
@GutenTag2003

Bitte genau nachdenken...

Mehr gehalt bedeutet, dass bei weniger Stunden das Gehalt wieder so wie vorher sein kann... Problem gelöst....

Nicht einfach banal urteilen und vor allem hast du nicht konstruktiv geantwortet ... Danke

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GutenTag2003  06.01.2023, 09:53
@circle1
Bitte genau nachdenken...

Mach das mal. Deine Antwort ist und bleibt Unsinn.

Grundsätzlich sind Eltern für den Unterhalt der Kinder verantwortlich. Ob es Dir gefällt oder nicht.

Der Staat (z.B. Dein Nachbar / Arbeitskollege / Steuerzahler usw.) war schließlich nicht mit der Mutter im Bett und hat sich mir ihr vergnügt und das Kind gezeugt...

... und wurde auch nicht gefragt.

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GutenTag2003  06.01.2023, 09:57
@GutenTag2003

Ergänzung:

Bitte genau nachdenken...

Das wäre das Ergebnis des Nachdenkens, Deiner Antwort.

Du hast Recht, es gibt Menschen, die sich in Betten vergnügen, nicht verhüten und die 'Ernährung des/der Kinder andern überlassen.

So richtig verantwortungsvoll. 😂

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circle1  06.01.2023, 10:28
@GutenTag2003

Die meisten Streitigkeiten wegen alimenten gehen ins Leere...

So meine Erfahrungen aus 4 Fällen in meinem Umkreis... Klar sollte der Vater für den Unterhalt aufkommen... Vielleicht ist die gesetzeslage in der Schweiz, was das anbelangt besser... Aber hier ist die Erfahrung so, dass die meisten scheidungsfamilien kaum bis keine aliment vom expartner/-in zu sehen bekommen...

GUTEN TAG...

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GutenTag2003  06.01.2023, 10:57
@circle1
 kaum bis keine aliment vom expartner/-in zu sehen bekommen...

Das ist falsch. Von den Vätern die Unterhalt zahlen wird nur nichts berichtet.

Aber möglicherweise hast Du Dir für Dein(e) Kind(er) den falschen Vater ausgesucht.

Aber auch dann war der Staat (z.B. Dein Nachbar, Dein Arbeitskollege, der Steuerzahler usw.) nicht mit Dir im Bett und hat sich mit Dir sexuell vergnügt.

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GutenTag2003  06.01.2023, 11:13
@GutenTag2003

Ergänzung:

Wie dem auch sei, auch eine Mutter hat für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, soweit sie dazu in der Lage ist.

Deine Antwort bedeutet: Ja, ich kann den Unterhalt für mein Kind verdienen, aber ich lege mich auf die ... Haut und überlasse das lieber anderen (... an der Entstehung des Kindes Unbeteiligten).

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circle1  07.01.2023, 01:10
@GutenTag2003

In feier welt zählt nur "me first" ob dir das passt oder nicht... Keiner dankt dir, dass du es "anders" machst...

Ps. Ich habe keine Kinder und werde auch nie welche haben (können) also danke auch...

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GutenTag2003  07.01.2023, 08:24
@circle1
In feier welt zählt nur "me first" ob dir das passt oder nicht...

Entschuldigung, aber das ist dummes Geschwätz.

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Stimmt das wenn man eine alleinerziehende Mutter ist und jetzt einen guten Lohn hat, dass der Exmann nichts mehr zahlen muss.Der Exmann hat eine lohnpfändung.

Nein, das stimmt nicht.

  • weder das Einkommen
  • noch Pfändungen

verhindern die Unterhaltspflicht.

 da die alleinerziehende Mutter jetzt mehr verdient, möchte der Staat das Geld nicht mehr zahlen.

Das mit Recht. Schließlich ist der Staat nicht Dein Vater / Erzeuger. Der Staat leistet Hilfe sofern Hilfe notwendig ist.

Besteht kein Hilfebedarf, gibt es auch keine Hilfe.

Unterhalt kann bei Gericht eingeklagt werden und ggf. ebenfalls gepfändet werden.