Schmerzensgeld?
Hallo zusammen ,
es wurde vom Gericht bestätigt, dass ich von einem Mann sexuell belästigt wurde .( sexuelle Nötigung) .
meine Frage wäre, ob ich Schmerzensgeld beantragen kann, wenn ja , wo kann ich den Antrag stellen?
danke im Voraus!
3 Antworten
Das ist Zivilrecht.
Selbstverständlich kannst du Schmerzensgeld einfordern, ist der Täter nicht bereit zu zahlen musst du klagen. Sämtliche Kosten bist zum Urteil trägst erstmal du. Informiere dich, Gerichtskosten gehen anteilig auf Vorkasse - das kann richtig teuer werden.
Problem:
Selbst wenn du erfolgreich bist bekommst du nur Geld wenn der Beklagte auch zahlungsfähig ist, hier springt keine Versicherung ein. Kann er nicht zahlen hast du die Möglichkeit deine Forderung über 3o Jahre zu titulieren. Wann er zahlen kann bleibt offen.
Hi,
Natürlich kannst du in einem solchen Fall Schmerzensgeld beantragen.
Das Gericht, dass die Straftat bestätigt hat, war ein Strafgericht. Um deine Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, musst du vor ein Zivilgericht.
LG Joel
Richtig.
Strafrechtlich verurteilt bedeutet nicht automatisch erfolgreiche Schmerzensgeldklage.
Der Erfolg hängt von vielen Faktoren ab.
Das kannst du nicht beantragen. Dazu musst du den Täter verklagen.
Das ist falsch.