Mietzahlung ging erst am 10. ein. Laut Vertrag soll das am 3. Werktag aber erfolgt sein (=6 Tage überfällig)
In der Zwischenzeit blieb ein Anruf und eine Mail zur Erinnerung / Nachfrage wegen der offenen Zahlung unbeantwortet.
Am 10. dann die Mahnung inkl. Forderung der 10Euro Mahngebühr (per Mail).
Fünf Stunden später ging die Miete ein, allerdings ohne 10E Mahngebühr (also noch offen)
Die Mahngebühr jetzt nachfordern wegen der ganzen Verwaltung und gem. Vertrag oder was würdet ihr tun?