Muss ich also, sofern ich diese Zahl nicht überschreite, keine Steuern zahlen und keine Angaben beim Finanzamt machen?
Ja, richtig.
Beachte, dass soweit du über einen inländischen Broker oder eine inländische Bank handelst die Kapitalerstragsteuer anfällt. Sie beträgt 25 % und ist eine Vorausztahlung auf die Einkommensteuer (wie z.B. die Lohnsteuer). Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag immer. Die Bank jedoch nur wenn du einen Freistellungsauftrag einrichtest. Der darf 1.000 € bei allen Banken und Tradern insgesamt nicht überschreiten (die Bank mit der du dein Girokonto hast wird z.B. wahrscheinlich auch so einen Auftrag haben, also erstmal schauen, dass du das richtig ausgleichst).
und keine Angaben beim Finanzamt machen?
Soweit Kapitalerstragsteuer gezalht wurde (also soweit alles über inländische Banken oder Broker geht) wärst du sogar über diesem Freibetrag nicht verplfichtet Angaben zu machen. Die Kapitalerstragsteuer hat Abgeltungswirkung.
Solltest du aber auch nur einen Euro angeben musst du auch wirklich alles erklären. Entweder du erklärst alle abgegoltenen Kapitalerträge oder keine. Kapitalerträge auf die keine Kapitalertragsteuer geleistet wurde (also alles was über ausländische Banken und Broker geht) müssen immer angegeben werden und führen sogar zur Abgabepflicht für die Steuererklärung, egal wie hoch die Erträge waren (außer sie sind eben unter dem Sparer-Pauschbetrag, soweit dieser noch nicht anderweitig, auch durch inländische Erträge, ausgeschöpft ist)
Außerdem gibt es ja noch den Steuerfreibetrag von 11.400€ in Deutschland. Zählt dieser auch dazu?
Der zählt nur dann dazu wenn du die sog. Günstigerprüfung beantragst und die Kapitalerträge der tariflichen Einkommensteuer (also mit deinem persönlichen Steuersatz statt den pauschalen 25 %) unterwirfst und dies für dich günstiger wäre. Dann wird auch der Grundfreibetrag berücksichtigt. Beantragst du die Günstigerprüfung nicht dann könnte in der Theorie dein gesamtes Einkommen nur zu 5.000 € aus Kapitalerträgen betragen und du müsstest die alle mit 25 % versteuern.
Beachte auch dass für diese Berechnung das gesamte Einkommen von Bedeutung ist, also auch z.B. ein etwaiger Lohn. Wenn du durch Lohn allein schon mehr als den Grundfreibetrag verdienst, dann hilft der dir bei den Kapitalerträgen nicht mehr weiter.
Eine Günstigerprüfung könnte sich aber dennoch lohnen. Denn der persönliche Steuersatz könnte ja auch unter 25 % liegen. Dann aber nicht wegen dem Grundfreibetrag sondern wegen der Progressivität des Steuersatzes.
Wenn ich aber letztendlich so viel verdiene, dass ich Steuern zahlen muss, wie mache ich das, weil ich einen ausländischen Broker nutze, der die Steuern nicht automatisch abzieht?
Wie oben gesagt machst du das indem du deine verpflichtete Steuererklärung abgibst. In dem Fall wird der Freibetrag auch wirklich erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Kapitalerstragsteuer leistest du dann aber auch nicht. Versteuert wird der Gewinn erst bei der Veranlagung durch das Finanzamt.